Arbeitgeber bezahlt keinen Lohn

Hi,

angenommen, eine junge Dame würde die Wartezeit auf einen Studienplatz seit 01.08.11 mit einem befristeten Arbeitsvertrag in einer Einzelhandelsfiliale (GmbH&Co) überbrücken. Aufgrund der vielen Stunden, die sie arbeitet (an manchen Tagen 14 h), rechnet sie sich ein ordentliches „Taschengeld“ aus.

Von anderen Mitarbeitern erführe sie wenige Tage nach Arbeitsaufnahme, dass die Lohnzahlungen sehr schleppend, manchmal erst nach Monaten erfolgen sollen. Wer penetrant genug moniere, bekäme ab und an mal ein paar Scheine aus der Privatschatulle des GF.

Fiktive Lieferanten laden Ware erst nach Barzahlung ab. Weiterhin angenommen, die in den letzten Bilanzen ausgewiesenen und nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verluste stiegen von Jahr zu Jahr an.

Mitte September würde sie einen Vorschuss für August in Höhe von 20 % des errechneten Bruttolohns erhalten. Für September solle sie bis in zwei oder drei Wochen einen weiteren Vorschuss in der angegebenen Höhe erhalten.

Fragen, wenn diese Geschichte nicht erfunden wäre:

Handelt es sich um einen Eingehungsbetrug, wenn anzunehmen gewesen wäre, dass dem GF bei Vertragsunterzeichnung hätte bekannt sein müssen, dass er den Lohn gar nicht bezahlen kann?

Könnte die Mitarbeiterin mitsamt ihren fiktiven Kolleginnen einen Insolvenzantrag stellen?

Gerne lese ich (diesmal real ; -) Danke

Gruß Keki

Hallo,

halte pers. solche sachen wie die Unterstellung des Betruges fuer fragwuerdig. Mag sein, dass manchmal die rechtsorgane hierauf ||hereinfallen || und Anklage erheben, aber die Beweislage ist doch derart schwierig, dass im Zweifel fuer den Angeklagten entschieden wird. Darueberhinaus haben Sie doch Moeglichkeiten der Vertragskuendigung aufgrund ausserordentlichen Gruenden.

Wo soll da der Betrug verwirklicht sein.

Ins.antragsberechtigt ist zudem auch das Personal als Glaeubiger.

halte pers. solche sachen wie die Unterstellung des Betruges
fuer fragwuerdig.

Hi,
danke für die schnelle Antwort, da hast du grundsätzlich recht.

Darueberhinaus haben Sie doch
Moeglichkeiten der Vertragskuendigung aufgrund
ausserordentlichen Gruenden.

Nehmen wir an, dass sich diese vor wenigen Stunden erledigt hätten. Der Vermieter hat, aus welchen Gründen auch immer, für den 1.10. einen neuen Betreiber präsentiert, der diese Filiale weiterführt und das Personal übernommen hat.

Ins.antragsberechtigt ist zudem auch das Personal als
Glaeubiger.

Das könnte im Hinblick auf die rückständigen Lohnzahlungen der nächste Schritt sein :wink:

Gruß keki

Hi,

Mitte September würde sie einen Vorschuss für August in Höhe
von 20 % des errechneten Bruttolohns erhalten. Für September
solle sie bis in zwei oder drei Wochen einen weiteren
Vorschuss in der angegebenen Höhe erhalten.

wenn es wenigsten ein Vorschuss wäre :frowning:

Was mir noch einfällt, dass man den Arbeitgeber unbedingt in Verzug setzt und den Lohn geltend macht, bzw. anmahnt.
Alleine schon wegen der häufig vertragl. vereinbarten Ausschlussfristen.

Dan meine ich mal etwas gelesen zu haben, dass der Arbeiter der Dumme ist, wenn er zu lange ohne Lohn weiterarbeitet.
Kann im Insolvenzfall glaube ich blöd enden. Da war vor Jahren mal ein Skandälchen, wonach der Insolvenzverwalter die rückständigen Löhne nicht nachzahlen musste und das Arbeitsamt kam glaube ich auch nicht für das Konkursausfallgeld auf.