Hi,
angenommen, eine junge Dame würde die Wartezeit auf einen Studienplatz seit 01.08.11 mit einem befristeten Arbeitsvertrag in einer Einzelhandelsfiliale (GmbH&Co) überbrücken. Aufgrund der vielen Stunden, die sie arbeitet (an manchen Tagen 14 h), rechnet sie sich ein ordentliches „Taschengeld“ aus.
Von anderen Mitarbeitern erführe sie wenige Tage nach Arbeitsaufnahme, dass die Lohnzahlungen sehr schleppend, manchmal erst nach Monaten erfolgen sollen. Wer penetrant genug moniere, bekäme ab und an mal ein paar Scheine aus der Privatschatulle des GF.
Fiktive Lieferanten laden Ware erst nach Barzahlung ab. Weiterhin angenommen, die in den letzten Bilanzen ausgewiesenen und nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verluste stiegen von Jahr zu Jahr an.
Mitte September würde sie einen Vorschuss für August in Höhe von 20 % des errechneten Bruttolohns erhalten. Für September solle sie bis in zwei oder drei Wochen einen weiteren Vorschuss in der angegebenen Höhe erhalten.
Fragen, wenn diese Geschichte nicht erfunden wäre:
Handelt es sich um einen Eingehungsbetrug, wenn anzunehmen gewesen wäre, dass dem GF bei Vertragsunterzeichnung hätte bekannt sein müssen, dass er den Lohn gar nicht bezahlen kann?
Könnte die Mitarbeiterin mitsamt ihren fiktiven Kolleginnen einen Insolvenzantrag stellen?
Gerne lese ich (diesmal real ; -) Danke
Gruß Keki