hallo
folgende angenommenen hintergründe.
person 1 verklagt person 2 auf rückzahlung von geliehenem geld.
beweislast eindeutig, klage stattgegeben.
person 1 einigt sich mit person 2 auf monatszahlung.
nach 5 monaten wird person 2 arbeitslos und stellt die zahlung ein ( geldmangel ). es sieht wohl nicht so aus als würde person 2 nochmal zahlen ( können ? wollen ? )
lohnt es sich für person 1 die zwangsvollstreckung einzuleiten ? ohne dann auf den kosten dafür sitzen zu bleiben ? die restsumme beträgt ca. 2000 euro.
wieviel darf vom ALG gepfändet werden ? person 2 hat vorher ca 3.000 euro brutto verdient.
mfg