Arbeitslosen zwangsvollstrecken ?

hallo

folgende angenommenen hintergründe.

person 1 verklagt person 2 auf rückzahlung von geliehenem geld.

beweislast eindeutig, klage stattgegeben.

person 1 einigt sich mit person 2 auf monatszahlung.

nach 5 monaten wird person 2 arbeitslos und stellt die zahlung ein ( geldmangel ). es sieht wohl nicht so aus als würde person 2 nochmal zahlen ( können ? wollen ? )

lohnt es sich für person 1 die zwangsvollstreckung einzuleiten ? ohne dann auf den kosten dafür sitzen zu bleiben ? die restsumme beträgt ca. 2000 euro.

wieviel darf vom ALG gepfändet werden ? person 2 hat vorher ca 3.000 euro brutto verdient.

mfg

nö, es wäre ja noch schöner, einem Armen noch Geld wegnehmen.
bei einem Arbeistlosen wird die Pfändungsfreigrenze nicht überychritten (zumindest bei ALGII). Alles was darunter liegt, das sind so über 900€ pro Monat, darf er zum Leben behalten.
Aber: wenn die Arbeitslosigkeit erst seit kurzem besteht, besteht ja auch Hoffnung, dass das nicht immer so bleibt.
Möglicherweise sind auch noch Vermögenswerte da, die man verwerten könnte.
Aber: der Vollstreckende muss damit rechnen, dass er nichts bekommt und auf den kosten sitzenbleibt. Nochmals mit dem Arbeitslosen reden, vielleicht ergibt sich ne gütliche einigung? Auch mit geringer Ratenzahlung, die er zwar nicht muss, aber vielleicht anbietet? (20 bis 50€/monat)?