Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Scheidungsverfahrens

Hallo,

angenommen, ein Mann sucht einen Anwalt auf und reicht die Scheidung ein (einvernehmlich). Zu diesem Zeitpunkt hat er einen Teilzeitjob und verdient nur sehr wenig. Die Einnahmen gibt er beim Anwalt an, woraufhin die Kosten berechnet (er überweist) und die Scheidung eingereicht wird. Im Laufe des Verfahrens wechselt der Ehemann den Job und verdient nun mehr Geld. Beim Bogen für den Versorgungsausgleich gibt er korrekt die aktuelle Firma an.

Muss er den Stellenwechsel melden?
Werden die Anwaltskosten neu berechnet, obwohl sie ja schon bezahlt wurden?
Werden die Gerichtskosten neu berechnet?
Welcher Zeitpunkt gilt bei der Berechnung des Gegenstandswertes / der Anwaltskosten / der Gerichtskosten?

Bei meiner Recherche habe ich keinerlei Antworten gefunden, wobei die Situation ja nicht sooo selten sein dürfte.

Viele Grüße