Arbeitsrecht in der Probezeit

Hallo,

eine Freundin von mir, Anfang 30, alleinerziehend, hat gerade vor 2 Monaten ihre erste „richtige“ Vollzeitarbeit nach dem Studium als Ingenieurin aufgenommen.

Sie mußte dafür auch in eine andere Stadt umziehen, in eine Gegend, die ansonsten wirtschaftlich schwach ist.

Nun wurde ihr zum Ende des Juli gekündigt. Ohne Begründung.

Frage: - welche Rechte hat sie jetzt? Sie steht jetzt schlechter finanziell da, als vor dem Job. Da es in der Gegend sonst mit Arbeit wenig prickelnd aussieht, wird sie vermutlich wieder umziehen müssen, um eine neue Arbeit zu finden.

  • Welche finanziellen Unterstützungen kann sie jetzt für sich beantragen?

  • ist das überhaupt zulässig, ohne Begründung gekündigt zu werden? Es gab in der Probezeit bislang keine Anzeichen für Schwierigkeiten. Meine Freundin fühlte sich sogar eher unterfordert und überqualifiziert. Es gab keinerlei Probleme mit der Arbeit.

Gruß,
Euer Watchercallit.

Hallo,

Hallo.

Nun wurde ihr zum Ende des Juli gekündigt. Ohne Begründung.

  • ist das überhaupt zulässig, ohne Begründung gekündigt zu
    werden? Es gab in der Probezeit bislang keine Anzeichen für
    Schwierigkeiten. Meine Freundin fühlte sich sogar eher
    unterfordert und überqualifiziert. Es gab keinerlei Probleme
    mit der Arbeit.

Leider alles uninteressant. Während der Probezeit kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, das ist geltendes Recht. Willkommen im Dschungel!

Unterstützung (Arbeitslosengeld) vom Arbeitsamt beantragen - wird nicht die Masse sein, aber besser als nix.

Als Ingenieurin dürfte sie aber doch eher gute Chancen haben, rasch wieder unterzukommen??!

Gruß kw

geht das?
Hi,

Unterstützung (Arbeitslosengeld) vom Arbeitsamt beantragen -
wird nicht die Masse sein, aber besser als nix.

geht das nicht erst nach 6 Monaten arbeiten, und auch dann nur AL-Hilfe?

Gruß
Micha

Hi,

Barracuda.

Unterstützung (Arbeitslosengeld) vom Arbeitsamt beantragen -
wird nicht die Masse sein, aber besser als nix.

geht das nicht erst nach 6 Monaten arbeiten, und auch dann nur
AL-Hilfe?

Da könntest Du sehr recht haben. Aber Fragen kost’ nix …, auf jeden Fall sollte man sich melden.

Gruß kw

Hallo,

Hallo,

eine Freundin von mir, Anfang 30, alleinerziehend, hat gerade
vor 2 Monaten ihre erste „richtige“ Vollzeitarbeit nach dem
Studium als Ingenieurin aufgenommen.

Sie mußte dafür auch in eine andere Stadt umziehen, in eine
Gegend, die ansonsten wirtschaftlich schwach ist.

Nun wurde ihr zum Ende des Juli gekündigt. Ohne Begründung.

Während der Probezeit kann mit einer Frist von 14 Tagen ohne sachlichen Grund gekündigt werden.

Frage: - welche Rechte hat sie jetzt? Sie steht jetzt
schlechter finanziell da, als vor dem Job. Da es in der Gegend
sonst mit Arbeit wenig prickelnd aussieht, wird sie vermutlich
wieder umziehen müssen, um eine neue Arbeit zu finden.

Wenn man davon absieht, dass sie während der Areitszeit für die Jobsuche freigestellt werden muss, keine mehr.

  • Welche finanziellen Unterstützungen kann sie jetzt für sich
    beantragen?

Arbeitslosengeld gibt es erst, wenn man in den letzten drei Jahren mindestens 12 Monate beschäftigt war. Trotzdem arbeitslos melden, um die Zeiten bei der Rentenversicherung nachweisen zu können. Ansonsten bleibt der Weg zum Sozialamt.

  • ist das überhaupt zulässig, ohne Begründung gekündigt zu
    werden? Es gab in der Probezeit bislang keine Anzeichen für
    Schwierigkeiten. Meine Freundin fühlte sich sogar eher
    unterfordert und überqualifiziert. Es gab keinerlei Probleme
    mit der Arbeit.

Gruß,
Euer Watchercallit.

Grüße Michael

Hallo watchercallit,

bei uns hier in Stuttgart werden Ingenieure verzweifelt gesucht (Bosch, Mahle, DC, Smart, Porsche,…) !

Wenn Deine Freundin beweglich ist, würde ich es hier mal probieren.

Grüsse

Sven

Michael.
Kleine Ergänzung:

eine Freundin von mir, Anfang 30, alleinerziehend, hat gerade
vor 2 Monaten ihre erste „richtige“ Vollzeitarbeit nach dem
Studium als Ingenieurin aufgenommen.

Während der Probezeit kann mit einer Frist von 14 Tagen ohne
sachlichen Grund gekündigt werden.

– Das ist allerdings die Mindestküfrist. Kann natürlich auch je nach Vertrag länger sein.

Frage: - welche Rechte hat sie jetzt? Sie steht jetzt
schlechter finanziell da, als vor dem Job. Da es in der Gegend
sonst mit Arbeit wenig prickelnd aussieht, wird sie vermutlich
wieder umziehen müssen, um eine neue Arbeit zu finden.

Wenn man davon absieht, dass sie während der Areitszeit für
die Jobsuche freigestellt werden muss, keine mehr.

– … daß sie … unter Lohnfortzahlung(!) … freigestellt werden muß.

Gruß,
LeoLo