ARD ZDF Runfunkabgabe Spezieller Fall

Ein Ehepaar besitzt in Deutschland ein Haus, was es nicht bewohnt, da es sich seit Jahren im Ausland aufhält. Nun flattern seit geraumer Zeit Schreiben der GEZ Nachfolger ins Haus. Die Abwesenheit von Deutschland wurde seinerzeit der GEZ mitgeteilt und auch bestätigt. Keine Zahlung erfolgte. Nun hat sich ja das Gesetz geändert. Da nun die Gebühren per Wohneinheit erhoben werden ist vermutlich nun Schluss mit der Befreiung. Was die ARD ZDF… auch unmissverständlich zum Ausdruck bringt mit entsprechenden Mahnschreiben.

Was kann das Ehepaar in so einem Fall tun? 

Wie sollte man in so einem Fall vorgehen?

Ich habe gehört, dass wenn die Wohnung nicht bewohnt wird, dann brauch man auch nicht zu bezahlen. Ist da etwas Wahres dran? Wie verhält es sich wenn Einspruch eingelegt wurde, eine Mitteilung über die Abwesenheit erfolgt ist und trotzdem Mahnbescheide eintreffen?

Wie würde die Beurteilung des Falles ausfallen, wenn die Familie in Gemeinschaft mit den Eltern ein Haus bewohnen ? Die Eltern würden die Rundfunkabgabe regelmäßig zahlen obwohl Sie ja eigentlich nicht müssten, da ja nur der Eigentümer zahlen muss. 

Den Rundfunkbeitrag entrichtet der Inhaber einer Wohnung. Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die in der Wohnung lebt. Dazu zählen auch Eigentümer gerinfügig selbstgenutzten Eigemtums und dort gemeldete Mieter.

Bei einem leerstehenden Mietobjekt es keinen, der dort lebt, so dass kein Rundfunkbeitrag fällig wird.

G imager

Ein Ehepaar besitzt in Deutschland ein Haus, was es nicht
bewohnt, da es sich seit Jahren im Ausland aufhält. Nun
flattern seit geraumer Zeit Schreiben der GEZ Nachfolger ins
Haus. Die Abwesenheit von Deutschland wurde seinerzeit der GEZ
mitgeteilt und auch bestätigt. Keine Zahlung erfolgte. Nun hat
sich ja das Gesetz geändert. Da nun die Gebühren per
Wohneinheit erhoben werden ist vermutlich nun Schluss mit der
Befreiung. Was die ARD ZDF… auch unmissverständlich zum
Ausdruck bringt mit entsprechenden Mahnschreiben.

Was kann das Ehepaar in so einem Fall tun? 

Wie sollte man in so einem Fall vorgehen?

Ich habe gehört, dass wenn die Wohnung nicht bewohnt wird,
dann brauch man auch nicht zu bezahlen. Ist da etwas Wahres
dran? Wie verhält es sich wenn Einspruch eingelegt wurde, eine
Mitteilung über die Abwesenheit erfolgt ist und trotzdem
Mahnbescheide eintreffen?

Wenn schon Mahnbescheide oder sogar sogar schon Vollstreckungsbescheide vorliegen, am besten so schnell wie möglich - falls noch möglich - Widerspruch / Einspruch einlegen. Sollte die Angelegenheit dann ins streitige Verfahren übergehen, kann man dort died Angelegenheit klären (lassen), ob man zur Zahlung trotz Ortsabwesenheit verpflichtet ist.

Wird nichts unternommen sollte man sich im Klaren darüber sein, dass nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides ein Titel vorliegt, aus dem vollstreckt werden kann.

Wie würde die Beurteilung des Falles ausfallen, wenn die
Familie in Gemeinschaft mit den Eltern ein Haus bewohnen ? Die
Eltern würden die Rundfunkabgabe regelmäßig zahlen obwohl Sie
ja eigentlich nicht müssten, da ja nur der Eigentümer zahlen
muss.

Wo beginnt ein leerstehendes Mietobjekt und wo endet geringfügig selbstgenutztes Eigentum?

Fall: Eigenheim steht der Familie jederzeit zur Verfügung (wird aber nicht genutzt) maximal alle 2 Jahre 1 Woche. Die Eltern sind Untermieter eines Teiles vom Haus und zahlen die ARD ZDF…

Hallo,

Ein Ehepaar besitzt in Deutschland ein Haus, was es nicht
bewohnt, da es sich seit Jahren im Ausland aufhält.

Ist das Ehepaar noch in Deutschland in diesem Haus bei der Meldebehörde angemeldet? Wenn ja, dann schleunigst abmelden, da es sich dann um einen Verstoß gegen die (Ab)meldepflicht handelt.

Wenn das Ehepaar keine Wohnung in Deutschland bewohnt und auch nicht gemeldet ist, so fällt auch kein Beitrag an; wobei in diesem speziellen Fall eine rückwirkende Abmeldung von Deutschland vom Beitragsservice vermutlich nicht berücksichtigt werden wird, sondern erst ab Tag der tatsächlichen Abmeldung (aber das ist nun wirklich spekulativ und wird im Verfahren zu klären sein).

Viel Gruß von Tara

Hallo!

der springende Punkt ist allein die Meldung bei der Meldebehörde. Darauf stützt sich doch auch die Forderung.
Man kann ein Haus besitzen aber wenn man dort nicht gemeldet ist, wohnt man auch nicht dort und muss auch nichts bezahlen.

Wenn das eine Wohneinheit ist und die Eltern leben dort ständig und zahlen bereits „GEZ“, dann wäre auch bei Anmeldung der Hausbesitzer keine weitere Zahlung fällig.
Man muss der Rundfunkbeitragszentrale dann die Kundennummer der zahlenden Eltern mitteilen und alles wäre OK. Eine Wohnung, ein Beitrag, egal wie viel Personen.

geht aber nur, wenn das 1 Wohneinheit wäre. Nicht wenn räumlich getrennte mit getrennten Eingängen. Dann muss 2 x gezahlt werden, wenn man sich dort angemeldet

Nochmal, natürlich zahlt niemand für leerstehende Wohnung oder Haus. Aber im Normalfall ist man unter der Adresse auch nicht amtlich gemeldet.

MfG
duck313

Hallo!

der springende Punkt ist allein die Meldung bei der
Meldebehörde. Darauf stützt sich doch auch die Forderung.
Man kann ein Haus besitzen aber wenn man dort nicht gemeldet
ist, wohnt man auch nicht dort und muss auch nichts bezahlen.

Das habe ich soweit auch so verstanden. Angenommen die Familie hat Gründe sich nicht abzumelden, Steuerrechtliche, Kindergeld usw.

Wenn das eine Wohneinheit ist und die Eltern leben dort
ständig und zahlen bereits „GEZ“, dann wäre auch bei Anmeldung
der Hausbesitzer keine weitere Zahlung fällig.
Man muss der Rundfunkbeitragszentrale dann die Kundennummer
der zahlenden Eltern mitteilen und alles wäre OK. Eine
Wohnung, ein Beitrag, egal wie viel Personen.

geht aber nur, wenn das 1 Wohneinheit wäre. Nicht wenn
räumlich getrennte mit getrennten Eingängen. Dann muss 2 x
gezahlt werden, wenn man sich dort angemeldet

Angenommen eine räumliche Trennung liegt vor. Dies wurde von der Meldestelle bestätigt

Nochmal, natürlich zahlt niemand für leerstehende Wohnung oder
Haus. Aber im Normalfall ist man unter der Adresse auch nicht
amtlich gemeldet.

Im Normalfall. Aber ich schrieb ja Spezieller Fall.

MfG
duck313

Was würdest Du nun empfehlen, wenn die ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (AZDB) ein Schreiben schickt, das eine Ratenzahlung vereinbart wurde 50,-- €. Was jedoch nie vereinbart wurde.

Mir geht gerade noch durch den Kopf, Ist es nicht höchst ungewöhnlich, das man eine Nachforderung von denen bekommt, obwohl nie eine Forderung gestellt wurde?

Die Familie hatte sich seinerzeit offiziell bei GEZ abgemeldet, was auch kein Problem war. Eine behördliche Abmeldung war nicht erforderlich.

Somit hat die Folgegesellschaft (AZDB) den Vertrag von der GEZ übernommen? Oder ist ein neuer Vertrag entstanden ohne mein Zutun? Es wurde weder informiert, das es diese neue Regelung gibt noch eine Rechnung oder ein Vertrag zugeschickt. Lediglich eine Nachforderung.

Hallo,

Ein Ehepaar besitzt in Deutschland ein Haus, was es nicht
bewohnt, da es sich seit Jahren im Ausland aufhält.

wobei in

diesem speziellen Fall eine rückwirkende Abmeldung von
Deutschland vom Beitragsservice vermutlich nicht
berücksichtigt werden wird, sondern erst ab Tag der
tatsächlichen Abmeldung (aber das ist nun wirklich spekulativ
und wird im Verfahren zu klären sein).

Wie siehst Du die Situation? Es wurde sich ja zu der Zeit bei der GEZ offiziell abgemeldet. Eine Abmeldung bei der Meldebehörde war nicht erforderlich. Lediglich der Nachweis, dass man sich im Ausland aufhält.

Wie sollte so ein Verfahren ablaufen? Ist da ein persönliches Erscheinen notwendig?

Viel Gruß von Tara

Danke und Gruß
CAUS

Hallo,
wieso war die Abmeldung bei der Meldebehörde nicht erforderlich? Es gibt Meldegesetze, die da sicher was anderes sagen und ein Verstoß stellt zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar.
Und nach der Umstellung von der Gebühr auf den Beitrag hat sich die zuständige Stelle die Meldedaten (zulässigerweise) geben lassen.
Ich würde jetzt so schnell wie möglich mich bei der Meldebehörde abmelden.
Die Formulare dürfte es im Netz geben - ein persönliches Erscheinen ist mW nicht erforderlich.
Gruß
HaWeThie

Hi,

Ein Ehepaar besitzt in Deutschland ein Haus, was es nicht
bewohnt, da es sich seit Jahren im Ausland aufhält.

wobei in

diesem speziellen Fall eine rückwirkende Abmeldung von
Deutschland vom Beitragsservice vermutlich nicht
berücksichtigt werden wird, sondern erst ab Tag der
tatsächlichen Abmeldung (aber das ist nun wirklich spekulativ
und wird im Verfahren zu klären sein).

Wie siehst Du die Situation? Es wurde sich ja zu der Zeit bei
der GEZ offiziell abgemeldet. Eine Abmeldung bei der
Meldebehörde war nicht erforderlich. Lediglich der Nachweis,
dass man sich im Ausland aufhält.

Wie sollte so ein Verfahren ablaufen? Ist da ein persönliches

Erscheinen notwendig?

Viel Gruß von Tara

Danke und Gruß
CAUS

hawathie hat ja schon geantwortet, dass es die Meldepflicht gibt.
Ich ergänze mal noch mit § 11 Abs. 2 Melderechtsrahmengesetz (Abmeldepflicht).
Die meisten Meldebehörden haben Abmeldeformulare im Internet, die man ausdrucken, vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post zusenden kann. Wenn man dann auch noch eine postzustellfähige Adresse im Ausland angibt, erhält man meistens auch eine Abmeldebestätigung ins Ausland zugesandt.

Viel Gruß von Tara

Hi,

Hallo!

der springende Punkt ist allein die Meldung bei der
Meldebehörde. Darauf stützt sich doch auch die Forderung.
Man kann ein Haus besitzen aber wenn man dort nicht gemeldet
ist, wohnt man auch nicht dort und muss auch nichts bezahlen.

Das habe ich soweit auch so verstanden. Angenommen die Familie
hat Gründe sich nicht abzumelden, Steuerrechtliche, Kindergeld
usw.

Wenn man sich nicht abmeldet, hat man auch Pflichten und nicht nur Rechte…
(mir schwillt der Hals…mehr darf ich wegen Etikette nicht sagen)

Wenn das eine Wohneinheit ist und die Eltern leben dort
ständig und zahlen bereits „GEZ“, dann wäre auch bei Anmeldung
der Hausbesitzer keine weitere Zahlung fällig.
Man muss der Rundfunkbeitragszentrale dann die Kundennummer
der zahlenden Eltern mitteilen und alles wäre OK. Eine
Wohnung, ein Beitrag, egal wie viel Personen.

geht aber nur, wenn das 1 Wohneinheit wäre. Nicht wenn
räumlich getrennte mit getrennten Eingängen. Dann muss 2 x
gezahlt werden, wenn man sich dort angemeldet

Angenommen eine räumliche Trennung liegt vor. Dies wurde von
der Meldestelle bestätigt

Nochmal, natürlich zahlt niemand für leerstehende Wohnung oder
Haus. Aber im Normalfall ist man unter der Adresse auch nicht
amtlich gemeldet.

Im Normalfall. Aber ich schrieb ja Spezieller Fall.

Auch im speziellen Fall ist man in Deutschland nicht mehr gemeldet, wenn man in Deutschland nicht mehr wohnt

Was würdest Du nun empfehlen, wenn die ARD ZDF
Deutschlandradio Beitragsservice (AZDB) ein Schreiben schickt,
das eine Ratenzahlung vereinbart wurde 50,-- €. Was jedoch nie
vereinbart wurde.

Sei doch froh, dass die von selbst Ratenzahlung anbieten…das kann man doch annehmen aber natürlich auch den Kopf in den Sand stecken und nix machen…

Mir geht gerade noch durch den Kopf, Ist es nicht höchst
ungewöhnlich, das man eine Nachforderung von denen bekommt,
obwohl nie eine Forderung gestellt wurde?

Die Familie hatte sich seinerzeit offiziell bei GEZ
abgemeldet, was auch kein Problem war. Eine behördliche
Abmeldung war nicht erforderlich.

Somit hat die Folgegesellschaft (AZDB) den Vertrag von der GEZ
übernommen? Oder ist ein neuer Vertrag entstanden ohne mein
Zutun? Es wurde weder informiert, das es diese neue Regelung
gibt noch eine Rechnung oder ein Vertrag zugeschickt.
Lediglich eine Nachforderung.

Die entsprechende Gesetzeslage hat sich geändert (wenn man sich die Internetseite des Beitragsservice interessiert anschaut, kriegt das jeder gebacken); es zählt das Bewohnen einer Wohnung in Deutschland um beitragspflichtig zu sein und nicht mehr das Bereithalten eines Empfangsgerätes (eure damalige Abmeldung des Empfangsgerätes könnt ihr in die Tonne kloppen - die zählt nicht mehr). Das Bewohnen einer Wohnung wird mit der Meldung bei der Meldebehörde als gegeben angesehen.

Viel Gruß von Tara

Hi,

Hallo!

der springende Punkt ist allein die Meldung bei der
Meldebehörde. Darauf stützt sich doch auch die Forderung.
Man kann ein Haus besitzen aber wenn man dort nicht gemeldet
ist, wohnt man auch nicht dort und muss auch nichts bezahlen.

Das habe ich soweit auch so verstanden. Angenommen die Familie
hat Gründe sich nicht abzumelden, Steuerrechtliche, Kindergeld
usw.

Wenn man sich nicht abmeldet, hat man auch Pflichten und nicht
nur Rechte…
(mir schwillt der Hals…mehr darf ich wegen Etikette nicht
sagen)

Das reicht schon, Worauf willst Du hinaus?

Wenn das eine Wohneinheit ist und die Eltern leben dort
ständig und zahlen bereits „GEZ“, dann wäre auch bei Anmeldung
der Hausbesitzer keine weitere Zahlung fällig.
Man muss der Rundfunkbeitragszentrale dann die Kundennummer
der zahlenden Eltern mitteilen und alles wäre OK. Eine
Wohnung, ein Beitrag, egal wie viel Personen.

geht aber nur, wenn das 1 Wohneinheit wäre. Nicht wenn
räumlich getrennte mit getrennten Eingängen. Dann muss 2 x
gezahlt werden, wenn man sich dort angemeldet

Angenommen eine räumliche Trennung liegt vor. Dies wurde von
der Meldestelle bestätigt

Nochmal, natürlich zahlt niemand für leerstehende Wohnung oder
Haus. Aber im Normalfall ist man unter der Adresse auch nicht
amtlich gemeldet.

Im Normalfall. Aber ich schrieb ja Spezieller Fall.

Auch im speziellen Fall ist man in Deutschland nicht mehr
gemeldet, wenn man in Deutschland nicht mehr wohnt

Was würdest Du nun empfehlen, wenn die ARD ZDF
Deutschlandradio Beitragsservice (AZDB) ein Schreiben schickt,
das eine Ratenzahlung vereinbart wurde 50,-- €. Was jedoch nie
vereinbart wurde.

Sei doch froh, dass die von selbst Ratenzahlung
anbieten…das kann man doch annehmen aber natürlich auch den
Kopf in den Sand stecken und nix machen…

Mal höflich gefragt was meinst Du warum ich hier nachfrage?
Eventuell könnte es ja ratsam sein unter Vorbehalt zu zahlen? Denn wer zahlt schon gern für eine Leistung die Er nicht in Anspruch nehmen kann.
Außerdem wenn AZRS schreibt wie mit Ihnen vereinbart und der Betreffende weiß nix davon, dann könnte man ja nachfragen mit wem die Vereinbarung getroffen wurde.

Das man das Problem am einfachsten mit der Zahlung erledigen kann, ist mir auch klar.

Mir geht gerade noch durch den Kopf, Ist es nicht höchst
ungewöhnlich, das man eine Nachforderung von denen bekommt,
obwohl nie eine Forderung gestellt wurde?

Die Familie hatte sich seinerzeit offiziell bei GEZ
abgemeldet, was auch kein Problem war. Eine behördliche
Abmeldung war nicht erforderlich.

Somit hat die Folgegesellschaft (AZDB) den Vertrag von der GEZ
übernommen? Oder ist ein neuer Vertrag entstanden ohne mein
Zutun? Es wurde weder informiert, das es diese neue Regelung
gibt noch eine Rechnung oder ein Vertrag zugeschickt.
Lediglich eine Nachforderung.

Die entsprechende Gesetzeslage hat sich geändert (wenn man
sich die Internetseite des Beitragsservice interessiert
anschaut, kriegt das jeder gebacken); es zählt das Bewohnen
einer Wohnung in Deutschland um beitragspflichtig zu sein und
nicht mehr das Bereithalten eines Empfangsgerätes (eure
damalige Abmeldung des Empfangsgerätes könnt ihr in die Tonne
kloppen - die zählt nicht mehr). Das Bewohnen einer Wohnung
wird mit der Meldung bei der Meldebehörde als gegeben
angesehen.

Eben darauf wollte ich hinaus. Es heiß eben auf der Internetseite der AZRS „bewohnen“. Der Fall liegt eben schon lange nicht mehr vor, auch wenn man sich nicht abgemeldet hat.
Was hältst du von einer höflichen Anfrage bei AZRS ob man in diesem Fall, der nicht Abmeldung, wegen unzumutbarer Härte einen Antrag auf Befreiung stellt?

Viel Gruß von Tara

Gruß zurück

CAUS