Artikel gebraucht von privat gekauft,Zustand mehr als schlecht statt wie angegeben gut

Hallo alle zusammen!
Ich habe seit einigen Tagen ein Problem was ich nicht los werde.
Mir ist bekannt das es solche Themen schon dutzend mal gibt,aber eine Antwort konnte ich bisher zu meinem konkreten Fall nicht herausfinden.

Vor zwei Wochen stolperte ich bei den Kleinanzeigen von Ebay auf eine seltene Auspuffanlage eines nicht mehr existierenden Herstellers, für einen meiner Klassiker.
Ein Bild gab es nicht,ein Preis stand nicht dabei.Dummerweise dachte ich mir ,vielleicht hat ja nicht jeder die Möglichkeit ein ordentliches Foto hochzuladen",es gibt ja öfters mal ältere Sammler die nur einen Rechner haben und sich schnell von Sachen trennen.
Ich fragte nach dem Zustand der Auspuffanlage und deren Durchmesser,da es davon verschiedene gab.
Seine Worte waren: ,Zustand ist noch super" und ,ist eine 57mm Anlage".
Wir wurden uns handelseinig und ich überwies die vereinbarten 150€

Als das Paket ankamm,traf mich der Schlag.
Das vordere Flexible Stück mit dem Gewebe drum ist völlig zerfetzt,das rohr überall zerdellt,eingedrückt,mit Flicken übersäht und rostrot.Der Endschalldämpfer mehrmals geöffnet und wieder zugeschweisst,mit Löchern drin und ohne das zugehörige Endrohr.
Tüvfähig auf keinen Fall,eher etwas für den Schrott.Der Zustand ist wirklich erschreckend schlecht,der Durchmesser stimmt auch nicht.

Ich habe höflich erklärt das ich unter diesen Umständen vom Kauf zurücktrete und er die Anlage bitte wieder zurücknehmen solle,da ich weder eine Anlage in Super Zustand erhalten habe und der Durchmesser nicht stimmt,ich also damit außer wegwerfen nichts anfangen kann.Um zu sehen das,der Auspuff definitiv in keinem ,super Zustand’’ ist muss man kein Sachverständiger sein.

Er schrieb das er ja Laie wäre und seiner Meinung nach das ein Super Zustand ist und er den Durchmesser des Endrohres meinte.Er nimmt den Auspuff nicht zurück,auf Nachfräge hätte er mir ja Bilder zukommen lassen.

Tja wie soll ich mich nun verhalten?
Selbst wenn er wirklich Laie ist,muss doch mit der Aussage ,super Zustand’’ etwas gekoppelt sein,meiner Meinung nach,wenigstens der Tüv-fähige Zustand.
Kann er sich wirklich mit dieser Aussage,das er Laie ist, von allem losreissen,auch wenn er die Sache als ,super Zustand’’ angegeben hat und zum Beispiel an der Auspuffanlage das Endrohr fehlt welches aber zur angegeben ,Sorg-Motorsport-Abgasanlage" gehört?

Für Hilfe wäre ich wirklich äusserst dankbar.
Gruss
Michael

„Super Zustand“ ist eine klare Aussage, die hier eher nicht zutrifft.
Ich denke er hätte juristisch die Chance zur Nachbesserung (wohl unmöglich).
Also bleibt nur Wandlung des Kaufvertrages.

Die Frage ist, du ob de die Zusicherung der Eigenschaft „Super Zustand“ nachweisen kannst?
Telefonat mit Lauthören und „nicht verwandtem“ Zuhörer (Frend, nicht Gattin oder Kind)?
Oder eine Email von ihm, in der es das zugibt?

Wenn ja denke ich sind deine Chancen bestens.

Voel Erfolg!

Timsy

Hallo,

wer in der heutigen Zeit noch auf den „Trick“ rein fallen sollte, dass man am Telefon einen Zeugen hat, dem würde man auch unterstellen, dass er seine Hose mit einer Kneifzange anziehen würde.
Wer schon so am Telefon oder schriftlich argumentiert, wird sofort als Lügner eingestuft und dann kommt die Gegenreaktion: „Dann verklagen sie mich doch, sie haben doch Zeugen“.

Davon abgesehen gelten auch die allernächsten Familienangehörigen als Zeugen und nicht, wie vielmals behauptet, nur „entfernte Familienangehörige“.

Strittig ist ja auch der Durchmesser, der Käufer bestellt und der Vekäufer liefert, der Durchmesser ist vorhanden, aber nicht dort, wo der Käufer möchte.

Was hat der Käufer bestellt?
Falschbestellung, damit keine Rückgabemöglichkeit und „nachgeschobene“ Mängel?

Hat der Verkäufer gar, wie bei Privatpersonen gesetzlich möglich, unter Ausschluß der Gewährleistung verkauft?

„Super Zustand“ ist kein juristisch definierter Begriff, ist zudem bei Tante Google mir nur 2 Treffer zu finden,…:wink:

Für den Fall, dass bewiesen werden könnte, dass der Verkäufer einen „super Zustand“ zugesichert hat, wäre durchaus § 123 BGB Anfechtung wg. Täuschung möglich.

Ob bei 150€ Streitwert sich ein Anwalt dazu hinreißen lässt, den Verkäufer in ein Verfahren zu verstricken, dessen anwaltliche Entlohnung, unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsaufwand für sich und seine Rechtsanwaltsangestellte auf ca. 83 € sich beschränkt, dazu ein Vielfaches mehr, wenn der Verkäufer einen Anwalt einschaltet und es zu einem Gerichtsverfahren kommt, ist nicht sicher.

Und dies unter der Voraussetzung, dass der Käufer die Behauptung des Verkäufers beweisen kann.

Alternative a)
Verkauf über Plattform/en mit "Ausschluß der Gewährleistung)
Alternatibe b)
als zukünftige Warnung behalten und sich so vor weiteren Schäden schützen.

lG

Hallo,

Vor zwei Wochen stolperte ich bei den Kleinanzeigen von Ebay
auf eine seltene Auspuffanlage eines nicht mehr existierenden
Herstellers, für einen meiner Klassiker.
Ein Bild gab es nicht,ein Preis stand nicht dabei.

wenn Du Deine Frage für den nächsten Versuch neu formulierst (lies mal, was über dem Feld zur Texteingabe steht!), solltest Du dazuschreiben, was in der Beschreibung des Artikels genau stand.
Gruß