Asylantrag stellen nur in D möglich

Hi,

wenn jemand Asyl in Deutschland haben möchte dann kann er/sie diesen Antrag m.W.n. nur in Deutschland stellen. An unseren Auslandsvertretungen geht das nicht und üblicherweise bekommt ein Asylsuchender auch kein Visum auf einer deutschen Auslandsvertretung erteilt weil die Rückkehrwilligkeit wohl kaum gegeben ist. Also muss er/sie illegal nach Deutschland einreisen um hier legal einen Antrag zu stellen.

Meine Frage: Was war der ursprüngliche Gedanke hinter dieser Vorgehensweise, also dass jemand zuerst mal unser Recht brechen muss (illegale Einreise) um dann einen Antrag darauf zu stellen legal bei uns bleiben zu können?

Gruss
K

Hallo Kasi,

wofür braucht ein Asylsuchender ein Visum? - Er will doch Asyl beantragen und keinen Urlaub in DE machen.

Visen gibt es sehr wohl in Botschaften, sonst würde ja niemand, niemals ein solches bekommen können…

Gruß _unplugged

Hi,

wofür braucht ein Asylsuchender ein Visum? - Er will doch Asyl beantragen und keinen Urlaub in DE machen.

Das ist ja meine Frage: Die meisten Asylsuchenden kommen doch aus einem Land in dem man ein Visum zur Einreise nach D braucht. Wer also aus diesen Ländern ohne Visum nach D kommt handelt illegal. Warum muss also jemand illegal zu uns kommen nur um einen Antrag zu stellen legal bei uns bleiben zu dürfen?

Visen gibt es sehr wohl in Botschaften, sonst würde ja niemand, niemals ein solches bekommen können…

Ach was!

Gruss
K

Hi,

oder habe ich einen Denkfehler und die Einreise zum Zwecke der Beantragung von Asyl ist gar keine illegale Einreise? Somit gäbe es ja auch keine „illegalen Einwanderer“ wenn die alle Asyl beantragen. Dann sind das doch alles legale Grenzübertritte zum Zwecke der Asylbeantragung.

Gruss
K

Hi Kasi.

Das ist ja meine Frage: Die meisten Asylsuchenden kommen doch aus einem Land in
dem man ein Visum zur Einreise nach D braucht. Wer also aus diesen Ländern ohne
Visum nach D kommt handelt illegal. Warum muss also jemand illegal zu uns kommen
nur um einen Antrag zu stellen legal bei uns bleiben zu dürfen?

Nun ja, die Antwort hast Du Dir doch schon selber gegeben:

…und üblicherweise bekommt ein Asylsuchender auch kein Visum auf einer deutschen
Auslandsvertretung erteilt weil die Rückkehrwilligkeit wohl kaum gegeben ist.

Die eigentliche Frage lautet doch (nehme ich mal an):

Warum muss also jemand illegal zu uns kommen nur um einen Antrag zu stellen legal bei
uns bleiben zu dürfen?

Weil Deutschland keine neuen Bewohner aus diesen Ländern sucht und es somit für Deutschland nicht nötig ist, eine legale Einreisemöglichkeit (für die, die kein Visum bekommen können) zu schaffen.

Die rotzgrünen Khmer werden das aber wahrscheinlich demnächst ändern, nehme ich mal an…

Gruß _unplugged

…Einreise zum Zwecke der Beantragung von Asyl ist gar keine illegale Einreise?

Wenn die dabei nicht erwischt werden, ist es sehr wohl eine illegale Einreise. Wenn die an einer Grenze auf dem Land erwischt werden, kommt es zu keiner Einreise. Wenn die schwimmend im Meer erwischt werden, fischt man sie raus und bringt sie - aus einem Grund, den ich leider nicht kenne (*) - immer nach Europa (sic!). Wenn sie sich allerdings auf einem seetüchtigen Schiff befinden, so wird man (hoffentlich) das Schiff am Verlassen der internationalen Gewässer hindern.

(*) Ich weiß das wirklich nicht!

Gruß _unplugged

Hallo,

derjenige, der die Grenze zum Zwecke des Asylbegehrens (oder Anerkennung seines Status als Flüchtling) übertritt und sich umgehend an die zuständigen Stellen wendet, wird nicht strafverfolgt.

Vgl. hierzu:

(A) http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__95… (5)
(B) http://www.unhcr.de/fileadmin/rechtsinfos/fluechtlin…

Gruß
vdmaster

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Hallo!

Es ist rein rechtlich so, dass ein Fremder, der Asyl beantragt, an der Grenze nicht zurückgewiesen werden darf, auch nicht bei einem illegalen Grenzübertritt. Funktioniert zwar in der Praxis nicht immer, aber rechtlich ist es so.

Nach der EU-Dublin II VO ist allerdings immer der EU-Staat der Ersteinreise zuständig, wenn kein Visum vorliegt. Wurde ein Visum ausgestellt, begründet die Visumausstellung die Zuständigkeit dieses Staates für das Asylverfahren (eine unglückliche Regelung - deswegen gibts nämlich keine Visa)

Gruß
Tom

Hallo!

Wenn man keine Ahnung vom Thema hat, muss man an sich nicht unbedingt etwas schreiben.

Gruß
Tom

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Hallo,

wenn jemand Asyl in Deutschland haben möchte dann kann er/sie diesen Antrag m.W.n. nur in Deutschland stellen. An unseren Auslandsvertretungen geht das nicht und üblicherweise bekommt ein Asylsuchender auch kein Visum auf einer deutschen Auslandsvertretung erteilt weil die Rückkehrwilligkeit wohl kaum gegeben ist. Also muss er/sie illegal nach Deutschland einreisen um hier legal einen Antrag zu stellen.

Meine Frage: Was war der ursprüngliche Gedanke hinter dieser Vorgehensweise, also dass jemand zuerst mal unser Recht brechen muss (illegale Einreise) um dann einen Antrag darauf zu stellen legal bei uns bleiben zu können?

So ganz ursprünglich, also so irgendwann kurz nach den 23.05.1949 wird man sich über dieses Thema kaum Gedanken gemacht haben. Wer wollte da schon groß nach Deutschland. Flug- und Schifffsreisen direkt nach Deutschland waren für die große Masse kaum erschwinglich. Und auch ansonsten macht sich wohl bis heute kein Staat ernsthaft Gedanken darüber, wie möglichst viele Flüchtlinge/Asylanten möglichst einfach ins Land kommen können.

Grüße