Hi,
wenn jemand Asyl in Deutschland haben möchte dann kann er/sie diesen Antrag m.W.n. nur in Deutschland stellen. An unseren Auslandsvertretungen geht das nicht und üblicherweise bekommt ein Asylsuchender auch kein Visum auf einer deutschen Auslandsvertretung erteilt weil die Rückkehrwilligkeit wohl kaum gegeben ist. Also muss er/sie illegal nach Deutschland einreisen um hier legal einen Antrag zu stellen.
Meine Frage: Was war der ursprüngliche Gedanke hinter dieser Vorgehensweise, also dass jemand zuerst mal unser Recht brechen muss (illegale Einreise) um dann einen Antrag darauf zu stellen legal bei uns bleiben zu können?
Gruss
K