Aufenhaltsraum als notausgang benutzen. geht das'

Aufenhaltsraum als notausgang benutzen.
Ist das baurechtlich erlaubt? oder muss getrennt sein?

moin,

es kommt wohl darauf an, was für eine einrichtung / geschäft ihr seid.

wir sind z.b eine wohngruppe in einem ehemaligen einfamilienhaus. da es baulich nicht anders geht, führt von jedem der vier kinderzimmer im dg ein notausgang mit treppe nach draussen…

theoretisch kann ich mir durchaus vorstellen, dass ein notausgang auch durch einen mitarbeiterraum führen könnte.

vg

dz

Aufenhaltsraum als notausgang benutzen.
Ist das baurechtlich erlaubt?

Weder noch: Es ist schlicht nicht möglich. Ein Aufenthaltsraum kann nur Teil eines Fluchtwegs sein, aber kein Notausgang. Ein Notausgang ist eine Tür, aber kein Raum.

Jeder Raum muss allerdings selbst einen Notausgang haben.

GruĂź
smalbop

Hallo,

das läßt sich ohne die Kenntnis der Örtlichkeit kaum von hier aus entscheiden…

Denn ob ein Fluchtweg durch einen Aufenthaltsraum verlaufen darf,hängt von vielen Faktoren ab…

der wichtigste Faktor ist allerdings der,fĂĽr wie viele
Personen der Fluchtweg gebraucht wird…

Wen durch diesen Raum 500 Personen flüchten sollen…wohl kaum…

Danke an alle antworten.
Habe mich erkundigt bei der branschutzbuero und man kann denn raum als fluchtweg und notausgang benutzen solange eine breite frei ist.
(aufenthaltsraum)

Hallo

das läßt sich ohne die Kenntnis der Örtlichkeit kaum von hier
aus entscheiden…

Nicht nur kaum, sondern gar nicht.

Denn ob ein Fluchtweg durch einen Aufenthaltsraum verlaufen
darf,hängt von vielen Faktoren ab…

Ja?

der wichtigste Faktor ist allerdings der,fĂĽr wie viele
Personen der Fluchtweg gebraucht wird…

Ach so.

Wen durch diesen Raum 500 Personen flüchten sollen…wohl
kaum…

Wieso, wie lang und breit ist der in Frage stehende Aufenthaltsraum denn?

s.

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altesheim.etwa 50 personen pro etage,
aufenhaltsraum 35 m2