Hallo,
weiß jemand, wann eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis nach
einer Scheidung erlischt? Sofort ab dem Zeitpunkt der
Scheidung, ab der Rechtskraft der Scheidung oder gibt es eine
andere Regelung? Das heißt eigentlich konkret, wann muß die
Person ausreisen?
zur Erteilung der befristeten Aufenthaltserlaubnis wurde welcher Zweck angegeben? Eheführung?
falls Eheführung: die Eheführung besteht dann seit der Trennung nicht mehr. Falls Trennung bei Ausländeramt gemeldet wurde, ist es möglich, dass Person eine Aufforderung zur Ausreise erhält (auch schon vor der Scheidung).
mit genauen Angaben kann man dir hier evtl. gut helfen:
www.info4alien.de
Gruss Sid