Aufgaben eines Gesetzlichen bestellten Betreuer

Hallo,
weis hier irgendwer , ob ein Gesetzlichen bestellten Betreuer einen Tätigkeitsbericht dem Gericht liefern muss.
Und was kostet ein solcher Betreuer dem Steuerzahler pro Monat.

Gruß
Matthias

Hallo auch!

Der gesetzliche Betreuer muss dem zuständigen Amtsgericht mindestens einmal pro Jahr einen Bericht zu jedem einzelnen Betreuten vorlegen. Dafür gibt es Formulare in Kurz-Form, die das Gericht in der Regel zusendet. Da die Formulare meist inhaltlich nicht ausreichen, kann auch ein Bericht entsprechend geschrieben werden. Bei Besonderheiten (z.B. Umzug etc.) ist das Gericht unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

Da es zwei Arten der Betreuung gibt, wird auch dem entsprechend der Betreuer für seine Leistungen entschädigt. Der ehrenamtliche Betreuer erhält eine Aufwandsentschädigung, die im Jahr ca. 300 Euro beträgt. Das Geld wird aus dem Vermögen des Betreuten entnommen, ist kein Vermögen vorhanden, übernimmt die Gerichtskasse (also der Staat) die Entschädigung.

Handelt es sich um einen Berufsbetreuuer wird dieser nach seinem zuletzt ausgeübten Beruf eintaxiert, dass heisst, ein Akademiker wie z.B. Rechtsanwalt o.ä. erhält einen höheren Stundensatz als der normale Schreibtischtäter.

Besten Gruß
CKH

Hallo Matthias,
ein gerichtlich bestellter Betreuer wird dann vom Amtsgericht eingesetzt, wenn die zu betreuende Person nicht mehr selbst in der Lage ist, über bestimmte Bereiche in seinem Leben selber zu bestimmen. Es gibt die folgende Aufgabenkreise: Vermögensangelegenheit, Gesundheitsfürsorge, Bestimmung des Aufenthaltes, Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden, Postkontrolle, Entscheidungen über unterbringungsähnliche Maßnahmen, Sicherstellung der häuslichen Versorgung/Pflege.
Ein beruflicher Betreuer kann 44 Euro/Std. abrechnen. Ein ehrenamlicher Betreuer erhält pauschal etwas mehr als 300Euro/Jahr. Wenn das Gericht über bestimmte Vorgänge Fragen hat, muß der Betreuer entweder selber oder durch seine Beauftragten die Fragen beantworten. Sinn der Betreuung ist immer das Wohl der/des Betroffenen.
Anträge für eine Betreuung sind beim Amtsgericht der/des Betroffenen zu stellen. Dort wird auch vom Amtsrichter entschieden, ob eine Betreuung notwendig ist.
Ich hoffe, deine Fragen sind beantwortet.
LG Rainer

weis hier irgendwer , ob ein Gesetzlichen bestellten Betreuer
einen Tätigkeitsbericht dem Gericht liefern muss.
Und was kostet ein solcher Betreuer dem Steuerzahler pro Monat.
Gruß
Matthias


Hallo Matthias, das kann man so pauschal nicht beantworten. Es gibt sogenannte „befreite Betreuer“ bei denen sind andere Regeln, als z.B. bei den beruflich tätigen rechtl. Betreuern oder den ehrenamtlich tätigen. Dort muss i.d.R. 1x / Jahr Rechnungslegung und Tätigkeitsbericht an das Gericht geleistet werden (§ 1841 BGB Inhalt der Rechnungslegung). Der ehrenamtlich tätige Betreuer erhält eine Aufwandspauschale, der beruflich tätige eine Vergütung. Die Höhe richtet sich nach den sonstigen Verhältnissen : Betroffener vermögend/mittellos , im Heim oder der Wohnung lebend, seit wann betreut. Geregelt im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz VBVG. A b e r , Betreuungen sollen ja eigentlich vermieden werden, indem mittels Vollmacht vorgesorgt wird… Zu den Aufgaben eines Betreuers (siehe Deinen Betreff) gehört eine Vielzahl von Dingen, siehe §§ 1896 ff. BGB. Grüsse andre