Aufgestockte Rente und Geld erhalten! Angabepflicht?

Hallo ,

Hätte mal eine Frage zur Aufgestockten Rente.
Wenn jemand diese erhällt und dann an eine höhere Summe Geld bekommt, nicht geerbt, sondern geschenkt, muss die angegeben werden? und wenn ja bei welchem Amt?

MfG

Hallo!

Das muss da angegeben werden,von wo man diese Aufstockung bekommt.(Grundsicherungsstelle, Sozialamt).

Jeder Zufluss von Geld wirkt sich doch auf die Höhe der Unterstützung aus.
Ist es viel,dann wird Zahlung für bestimmte Zeit ganz eingestellt, ist es weniger, dann wird „nur“ gekürzt.

geschenkt, geerbt, gewonnen- das ist hier egal. 

Wer Geld hat muss sich aus diesem Geld versorgen und ist nicht (mehr) auf staatliche Unterstützung angewiesen. So einfach ist das.
Ist das Geld verbraucht,kann man neuen Antrag auf Aufstockung stellen.

Während man VOR Antragstellung einen gewissen Geldbetrag an Vermögen anrechnungsfrei behalten darf, ist es bei Zufluss WÄHREND des Bezugs anders.

MfG
duck313

ah ok das hatte ich mir schon gedacht. also würde sich die Person Strafbar machen wenn sie das ganze nicht angibt/dem zuständigen Amt verschweigt. Gut zu wissen.

danke