Aufsichtspflicht bei Pflegefällen?

Guten Tag,
wer ist für die Aufsichtspflicht bei Pflegefällen in der privaten Wohnung verantwortlich/haftbar?
Situation: Mein Großvater ist ein Pflegefall; lebt aber zu Hause und erhält 2 mal täglich professionelle Pflege durch entsprechendes Personal einer Hauskrankenpflege. Meine Großmutter lebt im selben Haushalt, muss nun aber nach einem Herzanfall 2 Woche in die Reha. In ein Heim will mein Großvater definitiv nicht; dagegen wehrt er sich mit Händen und Füssen! Überlegung unsererseits: Hauskrankenpflege 3 mal täglich bestellen. Nur: was passiert, wenn er in der Zwischenzeit oder Nachts stürzt, es ihm schlecht geht, ein ärztlicher Notfall auftritt (Das Telefon kann er allein nicht bedienen.) und er sich allein nicht helfen kann? Gibt es dazu eine Aufsichtspflicht, die meine Großmutter dann verletzt hätte?

Über Antworten freue ich mich und bin dafür sehr sehr dankbar!

Viele Grüße an alle Antwortensuchende und -gebende!

Hallo,
solange es keinen Vormund gibt, gibt es auch keine Aufsichtspflicht für erwachsene Personen - konkret, die Oma trifft keine Schuld wenn der Opa in der Zeit alleine zu Hause ist und dort ihm etwas passiert - das ist jedenfalls mein Rechtsempfinden.

Gruß

Czauderna

Moin,

es gibt von verschiedenen Anbietern den Hausnotruf. Ein Anhänger an einem Schlüsselband ist wohl noch bedienen. Die Leute haben, je nach Absprache, sogar einen Schlüssel um in die Wohnung zu kommen.

Natürlich kostet es etwas, über die Preise kann ich Dir jetzt nichts sagen, bei Bedarf informiere ich mich. Meine Schwiegereltern nutzen diesen Service, erfreulicherweise selten, aber immer zuverlässig.

Gruß Volker

Betreff: Aufsichtspflicht bei Pflegefällen? aus Forum Allgemeine Rechtsfragen

Hallo Drehnchen,
Selbst 3 mal tgl. Hauskrankenpflege würde Opa nicht retten, denn er kann ja auch zwischendurch stürzen.
Eine Alternative wäre doch, solange Oma in der Reha ist,eine Kurzzeitpflege in einem Heim oder KKH.
Einen Vormund, wie es ihn früher gab, gibt es nicht mehr.
Opa kann jemandem, Sohn, Ehefrau, Enkel… eine Generalvollmacht ausstellen, dies geht aber nur solange er noch geistig fit ist, entweder bei einem Notor oder auf einem Formular, welches man sich auch im Internet ausdrucken kann.
Darin ist dann geregelt, wofür der Bevollmächtigte Entscheidungen treffen darf, z.B. Aufenthaltbestimmungsrecht, Postvollmacht, Gesundheitsfragen, Behörden und finanzielle Angelegenheiten.
Diese Vollmacht tritt nur in Kraft, wenn der Betreffende dement ist oder auf deutsch keine Entscheidungen mehr selbst treffen kann.
Ist Opo jetzt noch zu Entscheidungen fähig tritt eine Vollmacht nicht in Kraft, kann er aber jetzt schon nicht mehr entscheiden was gut für ihn ist, könnt ihr Euch Hilfe bei der Betreuungsbehörde holen und die entscheiden dann ob ein Betreuer notwendig ist und würden dann ggf. einen Psychologen für ein Gutachten hinzuziehen.
Hat aber jemand diese Vollmacht muß er entscheiden was gut für Opa ist.
Wenn Opa „klar“ ist und er sagt nein zum Apfh ist das so.
Ist er aber eine Gefahr für sich selbst muß eine Entscheidung getroffen werden.
Das Heim ist nicht das Non plus ultra aber wenn nichts anderes mehr geht ist es eine Möglichkeit.
Solange niemand zum Betreuer eingesetz ist , trägt auch niemand Verantwortung, nur Opa selbst.
Ist ein Betreuer bestellt muß dieser entscheiden und trägt, je nach Aufgabengebiet auch dafür Verantwortung.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Mit freundlichen Grüßen Sylvia