Hallo,
der Auftrag ist ein Rechtsgeschäft, das den Beauftragten verpflichtet, unentgeltlich ein Geschäft für den Auftraggeber zu besorgen. Ich habe ein Problem mit dem Wort untentgeltlich.
Wenn mir der Arbeitgeber einen Auftrag gibt, wobei ich zwar nicht speziell für diesen Auftrag bezahlt bekomme, aber diesen Auftrag indirekt über mein Gehalt abgegolten bekomme, kann man dann von Auftrag sprechen, oder nicht?
Vielen Dank
Martin Unterholzner