Auftrag

Hallo,

der Auftrag ist ein Rechtsgeschäft, das den Beauftragten verpflichtet, unentgeltlich ein Geschäft für den Auftraggeber zu besorgen. Ich habe ein Problem mit dem Wort untentgeltlich.
Wenn mir der Arbeitgeber einen Auftrag gibt, wobei ich zwar nicht speziell für diesen Auftrag bezahlt bekomme, aber diesen Auftrag indirekt über mein Gehalt abgegolten bekomme, kann man dann von Auftrag sprechen, oder nicht?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Servus!

Klar kann man das. Man kann ja auch Autos „leihen“ und trotzdem Miete dafür bezahlen. Es handelt sich im Beispielfall zwar um keinen Auftrag im Sinne des BGB (sondern um eine Weisung im Rahmen des Dienstvertrages), aber sprachlich ist die Bezeichnung „Auftrag“ korrekt.