Hallo Forum,
wir haben neue Fenster bestellt. Nach einem Angebot haben wir den Auftrag erteilt, dann wurde noch mal genau vermessen und gestern war nun eine „Auftragsbestätigung“ im Briefkasten. Dazu drei Fragen:
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Für Ausbau / Entsorgung der alten Fenster sowie den Einbau der Neuen sind keine Einzelpreise angegeben, aber jedes Fenster ist mit Einzelpreis aufgeführt. Die erwähnten Arbeiten sind in der Auftragsbestätigung als eigene Position genannt, wären aber in den Einzelpositionen (einzelne Fenster) enthalten (Preis dieser Position 0,00 €). Sehe ich es also richtig, daß der Handwerker hier von seinem Angebot nicht abweichen darf, also nicht mehr berechnen darf weil z.B. unerwartet Schwierigkeiten auftreten?
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Eine weitere Position der Auftragsbestätigung ist 3,5 Arbeitsstunden um die alten Rolläden wieder vor den neuen Fenstern anzubringen. Diese Arbeitszeit ist ausdrücklich geschätzt (ca. 3,5 Stunden). Daß der Handwerker hier also einen gewissen Spielraum hat ist mir klar. Nur, wie weit geht das? Wenn er 3,5 Stunden schätzt, wieviel darf es dann hiterher maximal werden (bzw. was dürfte er max. abrechnen)?
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Über dem Schreiben steht „Auftragsbestätigung“. Auf der letzten Seite ist dann ein Gesamtpreis genannt. Dieser kann ja nicht der Endpreis sein (siehe Frage 2). Unter dem Preis steht aber der Satz „zahlbar innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug oder innerhalb von ? Tagen mit ?% Skonto“ (? bedeutet, ich habe die korrekte Zahl jetzt nicht parat). Wann fangen die 10 Tage an zu laufen? Muß ich, um Skonto abziehen zu dürfen jetzt gleich überweisen, nach Erhalt einer Rechnung oder wann sonst?
Gruß Stefan