Auktion um Tickets

Hi,
wie beurteilt ihr die Situation wenn man Eintrittskarten für Veranstaltungen, Konzerte, Fussballspiele etc. bei Ebay versteigert?
Ist dies rechtens?
Sollte die Auktion bei 1 € starten, gilt dies dann als Schwarzmarkt und und und?
Wie ist die Rechtslage?

Hi,

mir gegenüber haben schon viele Leute behauptet, dass Ticketverkauf „Schwarzhandel“ und sogar strafbar sei. Das Lustigste war mal der Fall eines Rechtferendars (!), der auf Nachfrage natürlich nicht wusste, wo das denn steht.

Da ich ja nun schon viele Leute gefragt habe und mir noch nie irgendwer irgendwas Rechtliches für die Behauptung der straf- oder zivilrechtlichen Verbotenheit sagen konnte, gehe ich weiter davon aus: ist völlig ok.

Levay

Hallo.
Das kommt mit Sicherheit auf den Umfang an!
Was soll daran verboten sein, wenn man ein oder zwei Tickets verhökert, weil man an dem Konzerttermin verhindert ist??
Verkaufst Du aber viele Tickets von mehreren Events sieht die Sache natürlich anders aus.
Grüße,

Wassermaxe

Dieser Beitrag wurde von der Community gemeldet und ist vorübergehend ausgeblendet.

hökert, weil man an dem Konzerttermin verhindert ist??

Verkaufst Du aber viele Tickets von mehreren Events sieht die
Sache natürlich anders aus.

So? Wie sieht die Sache denn dann aus? Bitte Erklärung unter Angabe de Rechtsgrundlage. Danke.

Levay

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Sehr geehrter Herr „Levay“,

Ich denke mal, ich versuche Ihnen den Sachverhalt etwas „einfacher“ zu erklären. Evtl. verstehen Sie dann auch den Unterschied zwischen „Gelegenheitsverkauf“ und „Schwarzhandel“, bzw. „gewerblichem Handel“.

Hier also mal 2 erfundene Beispiele…

„Gelegenheitsverkauf“:
Ich habe mir für das Musical „We will rock you“ von Queen in Köln 2 Karten gekauft (offiziell über einen Ticketservice). Eine Karte für mich, die andere für meine Freundin. Die Karten habe ich Anfang des Jahres erworben. Vorige Woche haben uns sehr gute Freunde zu Ihrer Hochzeit eingeladen, welche am gleichen Tag wie das Musical stattfindet. Dieses „Event“ ist uns wichtiger als das Musical, also setze ich die beiden Karten bei Ebay rein.
Da ich die Karten ab 1€ einstelle mit der Zusatzoption „Sofort kaufen“ für den ursprünglichen Kaufpreis kann mir niemand etwas böses wollen, da ich ja keine Gewinnabsicht habe. Hauptsache die Karten sind weg. Ist der Erlös größer als der Anschaffungspreis habe ich eben Glück gehabt!
Gesetzlich ist dagegen nichts einzuwenden!

„Schwarzhandel“, bzw. „gewerblicher Handel“:
Ich weiß, dass am Tag x Brian May, der Gittarist von QUEEN, bei „We will rock you“ mitspielen wird und gehe davon aus, dass das Musical an diesem Tag ausverkauft ist. Also ordere ich schnell 20 Karten und bekomme diese auch.
Nun setze ich diese Karten nicht für den „Einkaufspreis“ bei Ebay rein, sondern für, naja, sagen wir mal das Doppelte. Die selbe „Masche“ versuche ich auch noch mehrmals im Jahr bei anderen Events / Konzerten / Musicals, usw.
Dann kann mir ziemlich leicht „gewerblicher Handel“ vorgeworfen, da ich ja eine konkrete Gewinnabsicht habe -> und „Schwarzhandel“ ist nichts anderes als „gewerblicher Handel“ ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben. Das ist gleich zu setzen mit „Schwarzarbeit“…

So, ich hoffe nun, Sie verstehen den Unterschied.
Falls noch Gragen offen sein sollten, stehe ich gerne zur Verfügung!
Bitte haben Sie Verständnis, dass hier im Forum keine Rechtsbelehrung stattfinden darf.

Grüße,
Wassermaxe

Hallo,

sorry, aber die Ausführungen haben mir nicht weitergeholfen.

Ich möchte wissen, nach welchem Gesetz, nach welcher Norm denn dieser „Schwarzhandel“ illegal ist, insbesondere interessiert mich dabei der zivilrechtliche, aber auch der strafrechtliche Aspekt.

Wischiwaschi und alles nur geraten - davon habe ich nichts.

Also: Woraus ergibt sich das zivilrechtliche Verbot, woraus das strafrechtliche?

Levay

PS
Dass mit dem Gewerbe ist wenig hilfreich, denn jeder kann ja ganz einfach ein Gewerbe anmelden. Es hat vor allem mit dem Ticketverkauf NICHTS zu tun, denn gewerbsmäßig zu handeln, ohne ein Gewerbe zu haben, ist IMMER illegal. Hier geht es spiell um die Frage, ob und warum Ticktverkauf illegal sein soll.

Hallo nochmal!
Vielleicht habe ich mich etwas unklar ausgedrückt, daher hier das ganue noch mal in Kurzform:

ES GIBT IN DEUTSCHLAND KEIN GESETZ, DASS EINEM VERBIETET SEINE TICKETS WEITER ZU VERKAUFEN!!!

Einschränkungen (ob gesetzlich zulässig sei mal dahingestellt) kann es nur seitens des Veranstalters geben, wenn dieser die Karte als z.B. „nicht übertragbar“ deklariert. Dies muss aber dann in den AGB´s, bzw. auf den Karten stehen.-> Der Normalfall ist dies aber nicht.

Und wie Sie ja selber zugegeben haben, ist Ihnen durchaus bewußt, das wenn man „gewerblich“ mit Tickets handelt (und dafür reichen schon ein paar Verkäufe pro Monat!!) diesen „Gewinn“ auch versteuern muss.
„Schwarzhandel“ ist eben nichts anderes als „Schwarzarbeit“ auch -> Kohle kassieren nach dem Motto: „Brutto = Netto“
…eben „am Finanzamt vorbei“…

Ich hoffe, Sie haben das nun verstanden!!

Grüße,
Wassermaxe

Miese Darstellung, schlechter Stil, unwürdiger Umgangston.

Inhaltlich auch daneben, weil es um diese Frage nicht ging.

Schade.

Levay

1 Like

Haben Sie irgendein Problem oder was???
Sorry, Sie fragten nach einem Gesetz - ich habe geantwortet, dass es ein solches nicht gibt.
Was ist daran inhaltlich daneben?
Wo ist da der schlechte Stil?
Und nochmal sorry - aber ich hatte es versucht Ihnen anhand von Beispielen zu vermitteln. Da Sie diese anscheinend nicht verstanden hatten habe ich eine andere Form der Verdeutlichung gesucht…

Grüße,
Wassermaxe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!
Grundsätzlich ist es immer „illegal“, wenn man den evtl. erzielten Gewinn aus (regelmäßigen) Verkäufen nicht versteuert!! -> Gewerbe…
Nachzulesen unter Thema „Steuerrecht“ oder nachzufragen beim netten Steuerbeamten in der Nähe :wink:

Grüße,
Wassermaxe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Verkaufst Du aber viele Tickets von mehreren Events sieht die
Sache natürlich anders aus.
Grüße,

Ob du 1, 2 oder 5000 Tickets verkaufst ist doch völlig egal und kein tauglicher Maßstab. Öffentlichrechtliche Probleme stellen sich erst dann, wenn durch diesen Verkauf ein Gewinn bzw. eine fortlaufende Einnahme erzielt wird. Wenn du 5000,- Tickets zum Selbstkostenpreis verkaufst, dann stellt sich weder ein gewerbe- noch ein steuerrechtliches Problem - auf die Anzahl der verkauften Tickets kommt es daher primär nicht an. Ich denke, auf das wollte auch Levay zu Recht hinaus.

Wenn natürlich durch An- und Verkauf eine fortlaufende Einnahme erzielt wird, dann braucht man natürlich die entsprechende Gewerbeberechtigung und muss auch Steuern zahlen - das ist aber sowieso immer so und keine Besonderheit des Tickethandels.

Gruß
Tom

Hallo!
Ja, da hast Du völlig recht. So war das ja auch gemeint. Ich gehe einfach davon aus, dass wenn jemand regelmäßig in größerem Umfang mit etwas (nicht nur mit Tickets) handelt, dann will er auch was verdienen :wink:
Und sei mal ehrlich: Wenn ich mir, sagen wir mal 5000 Karten (wie Du ja erwähnt hast) von einem Event kaufe, dann kann man wohl davon ausgehen, dass es eben ausverkauft ist. Und da es immer Leute gibt, die unbedingt da hin wollen ist es auch mehr als wahrscheinlich, dass ich bei Auktionen ein sattes Plus „erwirtschafte“, oder??
Aber davon mal abgesehen. Um realistisch zu bleiben, wird wohl niemand sich Karten von mehreren Veranstaltungen in größeren Stückzahlen kaufen nur um diese dann zum „Selbstkostenpreis“ weiter zu verkaufen, oder???!!!
Man hätte damit ja nur Arbeit…

Aber grundsätzlich hast Du ja recht - war evtl. etwas schlecht formuliert von mir. In nachfolgenden Postings habe ich das aber, so denke ich mal, konkretisiert.

Grüße,
Wassermaxe

Hallo!
Grundsätzlich ist es immer „illegal“, wenn man den evtl.
erzielten Gewinn aus (regelmäßigen) Verkäufen nicht
versteuert!! -> Gewerbe…
Nachzulesen unter Thema „Steuerrecht“ oder nachzufragen beim
netten Steuerbeamten in der Nähe :wink:

Grüße,
Wassermaxe

Levay hat weder von regelmäßigen Verkäufen noch von erzielten Gewinnen noch von Gewerbe gesprochen.
Ebenso geht es hier nicht um „Grundsätzlich“, sondern um Ticketverkauf.
Also: völlig überflüssiges Posting -

genau wie meins, aber wir sind ja bei www: Klugscheissen rules… :wink:

Ciao, Wotan

Levay hat weder von regelmäßigen Verkäufen noch von erzielten
Gewinnen noch von Gewerbe gesprochen.
Ebenso geht es hier nicht um „Grundsätzlich“, sondern um
Ticketverkauf.
Also: völlig überflüssiges Posting -

genau wie meins, aber wir sind ja bei www: Klugscheissen
rules… :wink:

Ciao, Wotan

Hallo!

Hier mal das erste Posting von Levay zur Erinnerung:

hökert, weil man an dem Konzerttermin verhindert ist??

Verkaufst Du aber viele Tickets von mehreren Events sieht die
Sache natürlich anders aus.

So? Wie sieht die Sache denn dann aus? Bitte Erklärung unter
Angabe der Rechtsgrundlage. Danke.

Levay

So!
Er wollte wissen, wie es rechtlich mit dem Verkauf von Tickets aussieht. Diese Antwort hat er bekommen, oder etwa nicht??

Und Grundsätzlich ging es bei dem ERSTEN Toping um die Frage, ob Ticketverkauf „Schwarzhandel“ ist. Auch darauf habe ich korrekt geantwortet.
Seriöse Antworten in den Dreck zu ziehen (www. Klugscheissen rules) finde ich irgendwie nicht fair. Setz Dich bitte nächstes mal mehr mit den Postings auseinander, dann wirst Du evtl. auch den Zusammenhang verstehen.

Mit Tickets verhält es sich eben auch nicht anders als mit ALLEM ANDEREN auch: „Mal“ was verkaufen ist OK, wenn eine Regelmäßigkeit (mit Gewinnabsicht) vorhanden ist gilt es als gewerblich.
Nichts anderes habe ich gesagt!!! Oder ist diese Behauptung etwa falsch??

Grüße,
Wassermaxe