Aus dem Arbeitsvertrag vor Beginn zurücktreten

Kann ich einen Arbeitsvertrag abschließen und bevor ich aber
die Tätigkeit aufgenommen habe aus dem Vertrag zurücktreten?

Kann ich einen Arbeitsvertrag abschließen und bevor ich aber
die Tätigkeit aufgenommen habe aus dem Vertrag zurücktreten?

i.A. sieht der Arbeitsvertrag so etwas nicht vor. Meist ist eine Klausel drin, die das verhindern soll.
Der AG wird dich natuerlich nicht zur Einhaltung zwingen. Du wirst ihm aber moeglicherweise Schadensersatz wegen der Vertragsverletzung leisten muessen. Das ist auch gut so, da Vertraege dazu dienen, den Beteiligten eine sichere Basis fuer ihre Planung zu geben. Der AG wird jetzt neue Anzeigen schalten muessen, evtl. Projekte verschieben, selber Schadensersatz an andere Unternehmer leisten muessen (nur ein Horror-Szenario :smile:).
Haelt einer der Vertragspartner den Vertrag nicht ein, muss er fuer den entstandene Schaden aufkommen.

Gruss, Niels (der seine Vertraege bisher immer eingehalten hat)

Hi!

Nein! Kannst Du nicht! Irgendwann bekommt jeder kaufmännische Azubi in seiner Ausbildung den Satz zu hören: Veträge sind einzuhalten!

Tust Du es trotzdem, kann der Arbeitgeber theoretisch einen Schadenserstz von Dir fordern, wie mein Vorredner schon sagte (schrieb).

Soweit die Theorie.

Zur Praxis: Er muss Dir den Schaden nachweisen - und das dürfte etwas schwierig werden, wenn Du noch gar nicht dort gearbeitet hast (Du könntest ja die größte Pflaume sein und mehr Schaden als Nutzen anrichten :smile:)

Außerdem gibt Dir normalerweise jeder AG eine Probezeit. Und wenn Du am ersten Arbeitstag sagst: Och nööö!.. - dann ist es vielleicht doch besser, Du sagst vorher ab (das allerdings solltest Du auf jeden Fall tun)

Gruß
Guido, der schon einen Arbeitsvertrag durch fristlose Kündigung schadlos gebrochen hat (ging einfach nicht mehr)

Kann ich einen Arbeitsvertrag abschließen und bevor ich aber
die Tätigkeit aufgenommen habe aus dem Vertrag zurücktreten?

Hi,

Du kannst den Arbeitsvertrag KÜNDIGEN, selbst wenn Di ihn noch nicht angetreten hast (machen Arbeitgeber auch manchmal).

Dabei mußt Du natürlich eine Frist einhalten, gemäß Arbeitsvertrag. Da aber bei neuen Atbeitsverhältnissen meist die Probezeit mit verkürzten Kündigungsfristen vereinbart ist, reicht Dir die Frist vielleicht sogar, um rechtzeitig vor antritt rauszukommen.

Gruß, Bernd