Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft

Hallo!
Was bedeutet eigentlich der Satz: Der Erblasser hat den Nacherben die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft untersagt.
Wer kann das „übersetzen“? Vielen Dank!

Eine Erbengemeinschaft ist von Anfang an darauf ausgerichtet, sich auseinanderzusetzen, d.h.: Die Miterben müssen sich einigen, wer was erhält, sie müssen auch alle Nachlassverbindlichkeiten beseitigen, und wenn das geschene ist, wird die Miterbengemeinschaft aufgelöst.

Ob ein Erblasser das verbieten kann, weiß ich nicht, aber zumindest ist es das, was der Satz aussagt.

Levay

Grundsätzlich gilt bei der Erbmasse, dass das Erbe zu gleichen Teilen auf die Erben übergeht. (Bsp: 2 Häuser - 2 Erben…jeder Erbe bekommt von jedem Haus 50 v.H.)

Bei der Erbauseinandersetzung wird dieses Erbe entsprechend mgl. Vereinbarungen der Erben untereinander aufgeteilt. (zu Bsp oben: Jeder Erbe bekommt ein Haus)