Auskunft zum Verfahrensstand

Am 15.05.2014 wurde Antrag auf einstweilige Anordnung bezüglich ABR wegen Gefährdung Kindeswohl gestellt. Am 15.07.2014 gab es eine Anhörung bei Gericht, ohne Vermerk des Gerichts. Es sollte noch eine Anhörung des Kindes geben. Das Gericht wurde ab 20.08.2014 ganze 3 Mal schriftlich um Auskunft zum Verfahrensstand gebeten. Keine Antwort, keine Auskunft, nix.

Hallo,

die Dauer des Verfahrens kann viele Gründe haben.

U.a. sicher auch, dass ggf. - je nach Alter - die Kinder noch angehört werden und eventuell ein Gutachten erstellt werden muss.

Sollte dies schon alles passiert sein, dann sollte hier der Anwalt nochmals nachfragen, ggf. sogar beim Direktor des zuständigen Gerichts, woran die lange Verfahrensdauer liegt.

Hallo,

danke für deinen Kommentar.

Ich bin ohne anwaltliche Vertretung vor Gericht und bekomme das Gefühl, dass genau dieser Punkt ausgenutzt wird.

Mein Sohn, fast 6 Jahre, sollte im Kindergarten befragt werden, wogegen ich Einspruch erhoben habe. Er hat schon so oft gesagt was er möchte.

Ob nun eine Anhörung stattgefunden hat oder nicht, müsste das Gericht eigentlich mitteilen.

Ein Gutachten gab es schon. Trotz das mein Sohn seit 3 Jahren sagt, er will nicht bei der Mama wohnen, sprach man sich für einen Lebensmittelpunkt bei der Mutter aus. Die Gründe waren unglaublich.