Hallo zusammen,
angenommen, ein von einem Schadensverursacher benannter Zeuge möchte die Aussage gegenüber der Versicherung des Verursachers verweigern - darf er das? Es soll dabei nicht um eine Aussage bei einem Gerichtsverfahren gehen, sondern bezieht sich rein auf die von der Versicherung erbetene Aussage.
vielen Dank!
Gruß
Jana