Aussage widerrufen nach Gütetermin?

Hallo,

ein Vermieter macht ein Pfandrecht geltend, worauf der Mieter eine Herausgabeklage einreicht.
Bei der Güterverhandlung räumt der Mieter ein, einen Schaden zu verursacht zu haben.
Allerdings gibt es Umstimmigkeiten über die Stelle und den Umfang des Schadens, so dass der Mieter sich nach dem Gütetermin nicht mehr sicher ist, ob es sich tatsächlich um den selben Schaden handelt.
Als Beweismittel wurden kopierte Fotos eingereicht, auf denen eigentlich nichts zu erkennen ist.
Es wurde ein Widerrufsvergleich geschlossen, die den die Herausgabe nach Schadensersatz sicherstellt.
Kann er dieses „Geständnis“ nach Güteverhandlung und vor Urteilsverkündung widerrufen und nun unwissend bestreiten?

Grundsätzlich kann jede Aussage widerrufen werden. Es bleibt den Anhörenden überlassen, wie weit sie dem Widerruf glauben.
Es ergeht auch keine Urteil, sondern bestenfalls ein Vergleich per Beschluss, oder ein Beschluss.
Was ist „unwissend bestreiten“?
Bestreitet jemand etwas, ohne zu wissen das er etwas bestreitet? Das ist kaum möglich.
Oder gibt jemand vor, etwas nicht zu wissen, was er vorher wusste? Das könnte man dann, um es milde zu formulieren, Schutzbehauptung nennen.

Unwissend oder vorsorglich bestreiten les ich andauernd. In dem Fall würde es Bedeuten, dass man sich im Nachhinein nicht mehr sicher ist, den Schaden tatsächlich zu verursacht zu haben - daher unwissend oder auch möglicherweise. Sinngemäß „Ich kenne den Schaden, möglich dass ich ihn verursacht habe, aber ich weis es einfach nicht mehr“.