Hallo,
ein Vermieter macht ein Pfandrecht geltend, worauf der Mieter eine Herausgabeklage einreicht.
Bei der Güterverhandlung räumt der Mieter ein, einen Schaden zu verursacht zu haben.
Allerdings gibt es Umstimmigkeiten über die Stelle und den Umfang des Schadens, so dass der Mieter sich nach dem Gütetermin nicht mehr sicher ist, ob es sich tatsächlich um den selben Schaden handelt.
Als Beweismittel wurden kopierte Fotos eingereicht, auf denen eigentlich nichts zu erkennen ist.
Es wurde ein Widerrufsvergleich geschlossen, die den die Herausgabe nach Schadensersatz sicherstellt.
Kann er dieses „Geständnis“ nach Güteverhandlung und vor Urteilsverkündung widerrufen und nun unwissend bestreiten?