Außerordentliche Kündigung

Hallo,

wenn man unverschuldet arbeitslos wird, und die Raten an das Fitnesstuido nicht mehr zahlen kann, kann man dann frühzeitig kündigen ?
Wenn ja was wenn das Studio weiter abbucht ?

N.

Moin!

Wenn man nach der Arbeitslosigkeit wieder zurück will, wäre ein Gespräch nicht schlecht. Man könnte nach einer Freistellung (kein Beitrag, kein Training) oder nach einer Beitragssenkung für die Zeit der Arbeitslosigkeit fragen.

Zugleich würde ich schon mal die Einzugsermächtigung bei der Bank widerrufen und mir im Vertrag den Punkt Kündigung ansehen. Vielleicht gibt es dort ein Recht auf außerordentliche Kündigung bei Arbeitslosigkeit. Wenn ja, außerordentliche Kündigung in zweifacher Ausführung verfassen und schon zum Gespräch mitnehmen. Bei Scheitern, Empfang auf zweitem Exemplar bestätigen lassen. Ist billiger als Einschreiben mit Rückschein.

Grüße Bronko!

Hallo,

wenn man unverschuldet arbeitslos wird, und die Raten an das
Fitnesstuido nicht mehr zahlen kann, kann man dann frühzeitig
kündigen ?

im Prinzip ja und zwar auf dieser Basis http://dejure.org/gesetze/BGB/314.html Allerdings muß das der Studiobetreiber nicht unbedingt genauso sehen.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

meinst du das ernst? Wenn ja, gibt es dazu irgendwelche Quellen? Mir widerstrebt der Gedanke sehr, hier diesen Paragrafen als einschlägig anzusehen. Vermögenslosigkeit ist ja grundsätzlich eben kein Grund, an Leistungspflichten nicht festhalten zu können, man denke nur an das Recht der Unmöglichkeit.

Aber es lässt sich wie immer auch eines Besseren belehren:
Levay

Hi Bronko,

bist du schon mal auf die Idee gekommen, eine Kündigung mit einem ganz normalen Brief loszuschicken? Beim Wort „Kündigung“ neigen einige im Forum von www irgendwie dazu, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Einer schlug in einem vergleichbaren Fall mal die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher vor.

Was bringt denn das alles? Sollte der Kündigende widererwartend (mir ist das, glaube ich, noch nie passiert) keine Kündigungsbestätigung erhalten, kann er immer noch ein Einschreiben losschicken. Und zwar in einfacher Ausfertigung, ach ja, und ein Einwurfeinschreiben reicht doch völlig aus und ist auch noch billiger.

Levay

Hallo,

da exc selten etwas schreibt, ohne dafür einen guten Grund zu haben, bin ich jetzt etwas verunsichert, aber normalerweise hätte ich dir antworten wollen, dass du keine rechtliche Handhabe hast. Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, ob das ein Rechtsfall ist - wieso wird in solchen Situationen erst mal die juristische Seite geklärt, anstatt einfach mal das Gespräch mit dem Vertragspartner zu suchen?

Levay

Mahlzeit Levay!

Wieso den Gerichtsvollzieher?

Außerdem dachte ich, wenn sie eh schon mal da ist, kann sie auch die Kündigung abgeben. Oder glänzt man in Fitnessclubs durch Abwesenheit?

Bronko!

da exc selten etwas schreibt, ohne dafür einen guten Grund zu
haben, bin ich jetzt etwas verunsichert, aber normalerweise
hätte ich dir antworten wollen, dass du keine rechtliche
Handhabe hast. Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, ob das ein
Rechtsfall ist - wieso wird in solchen Situationen erst mal
die juristische Seite geklärt, anstatt einfach mal das
Gespräch mit dem Vertragspartner zu suchen?

Das denke ich auch. Hier gelten zwei juristische Grundsätze: „Verträge sind zu halten“ und „Geld hat man zu haben“. Wenn fehlendes Geld ein prinzipieller Grund wäre, aus Verträgen rauszukommen - na danke, dann könnte wir uns viele Rechtsstreits sparen.Ciao, Wotan

Hallo,

meinst du das ernst?

ich hatte einen konkreten Fall im Hinterkopf, der nach zweiter Überlegung doch nicht so sehr dem aktuellen fiktiven Fall gleicht wie ursprünglich gedacht. Ich ziehe meine Antwort also zurück :wink:

Gruß,
Christian