Ausstattung der Küche in einer Mietwohnung

hallo liebe Expert/Innen,
ich habe ein halbes Haus gemietet, in dem ursprünglich nur das Abflussrohr und der Wasserhahn aus der Wand ragte. Nun hatte sich mein Vormieter eine Küche gekauft (angeblich für 9000 ohne Geräte) und wollte beim Auszug dann 4000 nach 4 Jahren ohne Geräte haben. Dies haben mein damaliger Lebenspartner und ich dann aber abgelehnt, so dass der Vermieter diese Schränke erwarb. Dafür muss ich monatlich 50,-- DM mehr Miete zahlen.

Frage; habe ich damit auch Anspruch, dass der Vermieter die Reparaturen übernimmt (über den üblichen Rahmen, in diesem Jahr fallen nur grosse Reparaturen an)? Die Spüle hat Abflüsse, die nicht mehr beschaffbar sind. Ich hatte mich schon selbst bemüht, es steht also ein Einbau einer neuen Spüle an, die nicht die üblichen Masse hat. Es gibt diese Einsätze in ähnlicher Form von anderen Küchenstudios, sind aber heutzutage recht kostenintensiv.

Frage 2: da ich ohnehin den Herd, die Dunstabzugshaube, den Geschirrspüler sowie Kühl-Gefrierkombination selbst habe kaufen müssen, ist damit nicht mein Eigenanteil ohnehin gedeckt?

Frage 3: was kann ich unternehmen, um diese in meinen Augen Billigschränke repariert zu bekommen? Keine Tür schliesst richtig, 2 Türen hängen. Ein Tischler hat gesagt, dass im Grunde eine Reperatur nicht möglich ist.

Die Küchenschränke sind nun insgesamt 9 Jahre alt.

Für eine hilfreiche Antwort wäre ich dankbar
Gruss
Christel

Hi Christel,

ich würde mir nicht den Kopf des Vermieters und Eigentümers zerbrechen. Er hat die Einbauküche erworben und sie dir für gutes Geld vermietet.
Wenn diese Mietsache jetzt Mängel aufweist, dann würde ich den Vermieter anschreiben und ihn darauf hinweisen, dass dies und jenes defekt ist und repariert werden müßte.
Dann kann er sich mit den Problemen, die ja nunmal seine sind, herum schlagen.

Gruß,
Francesco

Danke Francesco,
nur es ist ja so, wenn ich die finanziellen Mittel hätte, würde ich nicht darüber reden und hätte längst alles ordentlich reparieren oder ersetzen lassen. Der Vermieter ist eine Stiftung für Naturschutz (rettet Froschlurche, aber vernichtet Mieter) und deshalb muss ich um jede Reparatur kämpfen. Meine Nachbarn und ich (wir bewohnen je eine Haushälfte) habe zusammen dieses Jahr schon 15 mal kostenintensive Reparaturen vornehmen lassen müssen. Darum mache ich mir schon Gedanken, wenn es alles herausgezögert wird.
vielen Dank, für die Mühe deiner Antwort
in lernender Durchsetzungskraft Christel

ich würde mir nicht den Kopf des Vermieters und Eigentümers
zerbrechen. Er hat die Einbauküche erworben und sie dir für
gutes Geld vermietet.
Wenn diese Mietsache jetzt Mängel aufweist, dann würde ich den
Vermieter anschreiben und ihn darauf hinweisen, dass dies und
jenes defekt ist und repariert werden müßte.
Dann kann er sich mit den Problemen, die ja nunmal seine sind,
herum schlagen.

Gruß,
Francesco

hallo liebe Expert/Innen,
ich habe ein halbes Haus gemietet, in dem ursprünglich nur das
Abflussrohr und der Wasserhahn aus der Wand ragte. Nun hatte
sich mein Vormieter eine Küche gekauft (angeblich für 9000
ohne Geräte) und wollte beim Auszug dann 4000 nach 4 Jahren
ohne Geräte haben. Dies haben mein damaliger Lebenspartner und
ich dann aber abgelehnt, so dass der Vermieter diese Schränke
erwarb. Dafür muss ich monatlich 50,-- DM mehr Miete zahlen.

Hallo, Christel,

einen Preis von DM 50,00 nur die reine Schränke und ohne Geräte ist zu hoch, aber, nachdem ihr es vereinbart habt, müsst ihr im Moment noch bezahlen. Wir führen derzeit einen Prozess. Da geht es darum, ob in solchen Fällen nach mehr als fünf Jahren ein Vermieter überhaupt nich Anspruch auf Entschädigung für die Überlassung von Schränken hat.

Frage; habe ich damit auch Anspruch, dass der Vermieter die
Reparaturen übernimmt (über den üblichen Rahmen, in diesem
Jahr fallen nur grosse Reparaturen an)? Die Spüle hat
Abflüsse, die nicht mehr beschaffbar sind. Ich hatte mich
schon selbst bemüht, es steht also ein Einbau einer neuen
Spüle an, die nicht die üblichen Masse hat. Es gibt diese
Einsätze in ähnlicher Form von anderen Küchenstudios, sind
aber heutzutage recht kostenintensiv.

Hier kommt es nun wirklich darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Vor allem, wurde im Mietvertrag vereinbart, ob der Vermieter Leistungen vor dem Einzug zu erbringen hat und gibt es im rahmen der Mietdauer die sogenannte Kleinreparaturklausel, die einen betrag für den Einzelfall und die Beschränkung auf ein Jahr enthalten muss.

Frage 2: da ich ohnehin den Herd, die Dunstabzugshaube, den
Geschirrspüler sowie Kühl-Gefrierkombination selbst habe
kaufen müssen, ist damit nicht mein Eigenanteil ohnehin
gedeckt?

Da es offenbar vereinbart wurde, sind Deine Geräte und die Möbel des Vermieters getrennt zu sehen. Der Vermieter hat weiterhin Anspruch auf den Küchenbetrag.

Frage 3: was kann ich unternehmen, um diese in meinen Augen
Billigschränke repariert zu bekommen? Keine Tür schliesst
richtig, 2 Türen hängen. Ein Tischler hat gesagt, dass im
Grunde eine Reperatur nicht möglich ist.

Du musst eine Mängelanzeige in schriftlicher Form an den Vermieter richten, die Mängel detailliert darlegen und den Vermieter auffordern, die Mängel bis zum … zu beseitigen.
Ausserfdem im Schreiben erwähnen „Ab sofort stehen sämtliche Mietzahlungen unter Vorbehalt, insbesondere unter dem Vorbehalt der Rückforderung wegen Mietminderung“ Wenn der Vermieter nicht reagiert, nochmals auffordern mit der Androhung, dass zur Selbstvornahem gegriffen wird und ihm die Kosten in Rechnung gestellt werden. Sofern er die Rechnung nicht zahlt, erkläre ihm Aufrechnung der Kosten mit der künftig fällig werdenden Miete.

Aber bitte folgendes noch beachten. Steht im Mietvertrag etwas davon, dass die Wohnung wie besichtigt übernommen wird und seit wann sind die Mängel vorhanden. Gruss Günter

Die Küchenschränke sind nun insgesamt 9 Jahre alt.

Für eine hilfreiche Antwort wäre ich dankbar
Gruss
Christel

Danke Günter,

einen Preis von DM 50,00 nur die reine Schränke und ohne
Geräte ist zu hoch, aber, nachdem ihr es vereinbart habt,
müsst ihr im Moment noch bezahlen. Wir führen derzeit einen
Prozess. Da geht es darum, ob in solchen Fällen nach mehr als
fünf Jahren ein Vermieter überhaupt nich Anspruch auf
Entschädigung für die Überlassung von Schränken hat.

Da bin ich sehr gespannt auf das Ergebnis.

Hier kommt es nun wirklich darauf an, was im Mietvertrag
vereinbart wurde. Vor allem, wurde im Mietvertrag vereinbart,
ob der Vermieter Leistungen vor dem Einzug zu erbringen hat
und gibt es im rahmen der Mietdauer die sogenannte
Kleinreparaturklausel, die einen betrag für den Einzelfall und
die Beschränkung auf ein Jahr enthalten mus

Da muss ich nachlesen, ich habe damals mich nicht weiter drum gekümmert. Habe auch nur ohne Schwierigkeiten eine Kopie des Mietvertrages bekommen. Mein Exlebenspartner hat alles mitgenommen, reagiert auch nicht auf Anschreiben u.ä.

Es ist sowieso alles problematisch, da wir beide unterschrieben haben, er aber seit 15.10.99 nicht mehr da wohnt, ich den Vermieter auch informiert habe. Der schreibt aber immer noch sturweg beide an.

Ich kann aber keine Änderung bekommen,solange mein Ex nicht seinen Teil kündigt und er ist unfähig zu handeln, s. oben.

Da es offenbar vereinbart wurde, sind Deine Geräte und die
Möbel des Vermieters getrennt zu sehen. Der Vermieter hat
weiterhin Anspruch auf den Küchenbetrag.

Du musst eine Mängelanzeige in schriftlicher Form an den
Vermieter richten, die Mängel detailliert darlegen und den
Vermieter auffordern, die Mängel bis zum … zu beseitigen.
Ausserfdem im Schreiben erwähnen „Ab sofort stehen sämtliche
Mietzahlungen unter Vorbehalt, insbesondere unter dem
Vorbehalt der Rückforderung wegen Mietminderung“ Wenn der
Vermieter nicht reagiert, nochmals auffordern mit der
Androhung, dass zur Selbstvornahem gegriffen wird und ihm die
Kosten in Rechnung gestellt werden. Sofern er die Rechnung
nicht zahlt, erkläre ihm Aufrechnung der Kosten mit der
künftig fällig werdenden Miete.

Danke, werde ich am Wochenende machen, denn es gibt noch mehr Mängel. Ich habe mich bisher nur nicht getraut. Vielleicht unterschreibt mein Nachbar ja bei einigen Mängeln mit.

Aber bitte folgendes noch beachten. Steht im Mietvertrag etwas
davon, dass die Wohnung wie besichtigt übernommen wird und
seit wann sind die Mängel vorhanden.

Tja, einiges wurde nicht gesehen, weil die Wohnung im Dezember abgenommen wurde. Dann z.B. kann man den Lichtschacht nicht reinigen, weil das Kellerfenster nicht zu öffnen geht, weil das Innenfenster kleiner ist, als das Aussenfenster. Das Rost ist aber mit langen Riegeln im Schacht befestigt. Das hat keiner gemerkt, bevor ich es jetzt eigentlich reinigen wollte. Geht nicht und es sammelt sich Ungeziefer. Eine üble Sache. Der Fehler ist also seit Hausbau, war aber 9 Jahre offenbar nicht aktuell. Die Nachbarn klagen auch darüber, weil es offenbar ein Konstruktionsfehler ist.

Seit dem Tod des eigentlichen Vermieters ist alles sehr,sehr schwierig geworden. Inzwischen wurde eine Hausverwaltung eingeschaltet, mit der kann man besser reden. Es ist nur so, dass es mir wirklich unangenehm ist und ich richtig reingefallen bin auch mit dem Mietvertrag.

Ich werde ersteinmal genau lesen (puh, wie ich sowas hasse) und eine Mängelaufstellung schreiben.
Vielen Dank für deine Antwort
Christel

Danke Günter,

einen Preis von DM 50,00 nur die reine Schränke und ohne
Geräte ist zu hoch, aber, nachdem ihr es vereinbart habt,
müsst ihr im Moment noch bezahlen. Wir führen derzeit einen
Prozess. Da geht es darum, ob in solchen Fällen nach mehr als
fünf Jahren ein Vermieter überhaupt nich Anspruch auf
Entschädigung für die Überlassung von Schränken hat.

Da bin ich sehr gespannt auf das Ergebnis.

Hier kommt es nun wirklich darauf an, was im Mietvertrag
vereinbart wurde. Vor allem, wurde im Mietvertrag vereinbart,
ob der Vermieter Leistungen vor dem Einzug zu erbringen hat
und gibt es im rahmen der Mietdauer die sogenannte
Kleinreparaturklausel, die einen betrag für den Einzelfall und
die Beschränkung auf ein Jahr enthalten mus

Da muss ich nachlesen, ich habe damals mich nicht weiter drum
gekümmert. Habe auch nur ohne Schwierigkeiten eine Kopie des
Mietvertrages bekommen. Mein Exlebenspartner hat alles
mitgenommen, reagiert auch nicht auf Anschreiben u.ä.

Also, da hat Dein Vermieter leider recht. Dein Lebenspartner aus früherer Zeit kann alleine den Vertrag nicht kündigen. Hier ist nur eine Vertragsänderung in beiderseitigem Einvernehmen möglich. Und solange diese Geschichte nicht geregelt ist, ist Dein früherer Partner weiterhin in der Haftung. Ihr solltet Beide Euch zusammen setzen und dann mit dem Vermieter oder in dessen Vertretung mit der Hausverwaltung den Vertrag ändern, Bitte beachten, dass dass die Hausverewaltung eine Vollmacht zur Erledigung von Vertragsänderungen, Vertragsaufhebungen oder Vertragsabfassungen vorlegen kann.

Es ist sowieso alles problematisch, da wir beide
unterschrieben haben, er aber seit 15.10.99 nicht mehr da
wohnt, ich den Vermieter auch informiert habe. Der schreibt
aber immer noch sturweg beide an.

Ich kann aber keine Änderung bekommen,solange mein Ex nicht
seinen Teil kündigt und er ist unfähig zu handeln, s. oben.

Da es offenbar vereinbart wurde, sind Deine Geräte und die
Möbel des Vermieters getrennt zu sehen. Der Vermieter hat
weiterhin Anspruch auf den Küchenbetrag.

Du musst eine Mängelanzeige in schriftlicher Form an den
Vermieter richten, die Mängel detailliert darlegen und den
Vermieter auffordern, die Mängel bis zum … zu beseitigen.
Ausserfdem im Schreiben erwähnen „Ab sofort stehen sämtliche
Mietzahlungen unter Vorbehalt, insbesondere unter dem
Vorbehalt der Rückforderung wegen Mietminderung“ Wenn der
Vermieter nicht reagiert, nochmals auffordern mit der
Androhung, dass zur Selbstvornahem gegriffen wird und ihm die
Kosten in Rechnung gestellt werden. Sofern er die Rechnung
nicht zahlt, erkläre ihm Aufrechnung der Kosten mit der
künftig fällig werdenden Miete.

Danke, werde ich am Wochenende machen, denn es gibt noch mehr
Mängel. Ich habe mich bisher nur nicht getraut. Vielleicht
unterschreibt mein Nachbar ja bei einigen Mängeln mit.

Aber bitte folgendes noch beachten. Steht im Mietvertrag etwas
davon, dass die Wohnung wie besichtigt übernommen wird und
seit wann sind die Mängel vorhanden.

Tja, einiges wurde nicht gesehen, weil die Wohnung im Dezember
abgenommen wurde. Dann z.B. kann man den Lichtschacht nicht
reinigen, weil das Kellerfenster nicht zu öffnen geht, weil
das Innenfenster kleiner ist, als das Aussenfenster. Das Rost
ist aber mit langen Riegeln im Schacht befestigt. Das hat
keiner gemerkt, bevor ich es jetzt eigentlich reinigen wollte.
Geht nicht und es sammelt sich Ungeziefer. Eine üble Sache.
Der Fehler ist also seit Hausbau, war aber 9 Jahre offenbar
nicht aktuell. Die Nachbarn klagen auch darüber, weil es
offenbar ein Konstruktionsfehler ist.

Seit dem Tod des eigentlichen Vermieters ist alles sehr,sehr
schwierig geworden. Inzwischen wurde eine Hausverwaltung
eingeschaltet, mit der kann man besser reden. Es ist nur so,
dass es mir wirklich unangenehm ist und ich richtig
reingefallen bin auch mit dem Mietvertrag.

Ich werde ersteinmal genau lesen (puh, wie ich sowas hasse)
und eine Mängelaufstellung schreiben.
Vielen Dank für deine Antwort
Christel

Änderung des Mietvertrages
hallo Günter,
ich habe den Text der Überschrift bewusst geändert:

Also, da hat Dein Vermieter leider recht. Dein Lebenspartner
aus früherer Zeit kann alleine den Vertrag nicht kündigen.
Hier ist nur eine Vertragsänderung in beiderseitigem
Einvernehmen möglich. Und solange diese Geschichte nicht
geregelt ist, ist Dein früherer Partner weiterhin in der
Haftung.

Ihr solltet Beide Euch zusammen setzen und dann mit

dem Vermieter oder in dessen Vertretung mit der Hausverwaltung
den Vertrag ändern, Bitte beachten, dass dass die
Hausverewaltung eine Vollmacht zur Erledigung von
Vertragsänderungen, Vertragsaufhebungen oder
Vertragsabfassungen vorlegen kann.

Das mit dem Zusammensetzen klappt leider gar nicht. Er ist unbekannt verzogen, ich habe erst selbst mit Einschreiben und Rückschein ihn an seiner Arbeitsstelle angeschrieben- keine Reaktion.
Dann hatte ich einen Anwalt, der ihn angeschrieben und angerufen hat. Da hat er noch ein paar Sachen geholt, über meinen Anwalt aber ausrichten lassen, dass er auf alles verzichtet.

Seit dieser Zeit reagiert er auf nichts.

Was kann ich tun, um ihn dazu zu bewegen, zu reagieren. Ich weiss nur, dass offenbar ein altes Alkoholproblem wieder aufgetaucht ist.

Ich bekam schon den Tipp, keine Miete zu zahlen, nur dann schmeisst der Vermieter mich raus…

Ich brauche dringend Rat.
Vielen Dank im Voraus
Gruss Christel

hallo Günter,
ich habe den Text der Überschrift bewusst geändert:

Das mit dem Zusammensetzen klappt leider gar nicht. Er ist
unbekannt verzogen, ich habe erst selbst mit Einschreiben und
Rückschein ihn an seiner Arbeitsstelle angeschrieben- keine
Reaktion.
Dann hatte ich einen Anwalt, der ihn angeschrieben und
angerufen hat. Da hat er noch ein paar Sachen geholt, über
meinen Anwalt aber ausrichten lassen, dass er auf alles
verzichtet.

Seit dieser Zeit reagiert er auf nichts.

Was kann ich tun, um ihn dazu zu bewegen, zu reagieren. Ich
weiss nur, dass offenbar ein altes Alkoholproblem wieder
aufgetaucht ist.

Ich bekam schon den Tipp, keine Miete zu zahlen, nur dann
schmeisst der Vermieter mich raus…

Ich brauche dringend Rat.
Vielen Dank im Voraus
Gruss Christel

Hallo,

Keine mehr mehr bezahlen, wäre fatal. Wenn er sioch nicht mehr meldet, helfen zwei Massnahmen. Einmal, ihn anschreiben und die Rückgabe des Briefes aufbewahren, auf dem Einwohnmeldeamt nachfragen, wenn auch dort nichts bekannt ist, Dir dies von der Behörde bestätigen lassen, dann ein Brief oder Anruf - Notiz anfertigen - an den Arbeitgeber.

Die Miete dann nicht mehr an den Vermieter, sondern monatlich bei der „Hinterlegungsstelle des Amtsgerichtes“ hinterlegen und bei der Frage "ob Du auf einen Widerspruch verzichtest, wenn er das Geld will, die Frage mit ja beantworten. d.h. er bekommt kein Geld und wer auf sein Konto kein geld bekommt, der wird im Normalfall reklamieren. da Du die Miete aber hinterlegt hast, ist dies gleichbeutend mit einer Mietzahlung.

In den angesprochenen Briefes klar und deutlich hinweisne, wenn er bis zum …die Mängel nicht beseitigt hat, wirst Du diese auf seine Kosten beseitigen lassen und ihm die Kosten mit der Miete verrechnen. Begrüdnugn: durch seine Dir nicht mitgeteilte Anschrift ist Dir nicht zumutbar, Mängel zu dulden, bis er irgendwann sich einmal bei Dir medlet.

Gruss Günter

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danke Günter,
das werde ich in Ruhe durcharbeiten. In so einem Fall hilft nämlich leider nicht der Mieterverein( seit 15 Jahren Mitglied,hi)
Ich melde mich dann nächste Woche bei dir und sage nochmals
herzlich Danke für deine Mühe
Christel

Aber hallo, wo bist Du im Mieterverein ?

Selbstverständlich ist das Aufgabe eines Mieterverein. Für was zahlst Du sonst Deinen Beitrag. Und wenn Dir beim MV jemand widersprechen sollte oder es ist keine Sache des MV, weise ihn daraufhin, dass die ordnungsgemässe Auskunft, was eine Mieter in solchen Fällen tun muss, tatsächlich Aufgabe eines Mietervereins ist, den Mieter zu beraten.

Ich habe jede Woche alleine rd. 30 Beratungen in einem Mieterverein und wie Du aus dem Expertenthema Mietrecht siehst, bin ich unter Geschäftsführer eines Mietvereins eingetragen.

Gruss Günter

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