Auswandern und Rente

Hi Leute.
In meinem Bekanntenkreis eine völlig unklare Frage:
Wenn sich ein Deutscher ausbürgern läßt ( und woanders eingebürgert wird ) - kann der sich dann seine einbezahlten Rentenbeiträge auszahlen lassen? Wenn ja, wieviel bekommt er dann von seinem Eigentum zurück?
Wäre nett, hätte da jemand Erfahrung.

greetz

Hallo sfa,

Wenn sich ein Deutscher ausbürgern läßt
( und woanders eingebürgert wird )

Art. 16 Abs. 1 S. 1 GG verbietet die Ausbürgerung in der
Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich. Siehe auch näheres dazu im
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) §25 I StAG, §25 II StAG, §28 StAG

Dann zur Rente. Der einzige kompetente Ansprechpartner ist die
Deutsche Rentenversicherung. Vertreten wird sie regional durch die
LVA-Dienststellen. Dort kannst Du Dir einen persönlichen Termin zur
Beratung geben lassen.

  • kann der sich dann seine einbezahlten Rentenbeiträge
    auszahlen lassen?
    Wenn ja, wieviel bekommt er dann von seinem Eigentum zurück?

Ganz kurz und unverbindlich :

  • Die Rentenbeiträge werden bei Wohnsitzverlagerung ins Ausland nicht
    erstattet. Der Rentenanspruch geht nicht verloren.
  • Mit vielen Staaten gibt es Sozialabkommen. Deshalb sehr viele
    individuelle Lösungen. Die kann nur der Rentenversicherungsträger für
    den Einzelfall beantworten.

Ein kleines Beispiel :
Ein Deutscher verlegt seinen Wohnsitz auf Dauer nach Kanada und
meldet sich hier komplett ab. Dann wird sein deutscher Rentenanspruch
auf den kanadischen Rentenversicherungsträger übertragen und er
erhält später seine Rente wie ein Kanadier von kanadischen Staat.
Auch als deutscher Staatsangehöriger.

Mit ratlosem Gruß
R.

sein Eigentum???

Hi Leute.

Hi sfa!

Wenn ja, wieviel bekommt er
dann von seinem Eigentum zurück?

Sein Eigentum darf er behalten, die Versicherungsbeiträge gehören da wohl eher nicht zu… obwohl…
die Hausrat, falls noch nix geklaut wurde,
die Haftpflicht, falls noch nix verursacht wurde,
die Krankenversicherung, falls er noch nicht krank genug war…
*grübel*

Die Rentenversicherung war als „Generationenvertrag“ gedacht, d.h. man zahlt für die Renten seiner Eltern.
*feix* obwohl… also wenn die auch mit auswandern, dann könnte es vielleicht eine Möglichkeit geben -> man zahlt den Eltern die Rente direkt :smile: /IRONIE!!/

Ich fürchte, am Stammtisch gibt es abweichende Vorstellungen von Eigentum :smile:

aber so ist das bei gemütlichen Bierrunden… man kommt eben auf die tollsten Ideen :smile:

LG Ulli

Hi Leute.
In meinem Bekanntenkreis eine völlig unklare Frage:
Wenn sich ein Deutscher ausbürgern läßt ( und woanders
eingebürgert wird )

Kleine Anmerkung am Rande: Die deutsche Staatsbürgerschaft kann man selbst nicht gezielt ablegen,sondern sie wird einem entzogen. Und zwar dann,wenn man sich absichtlich in einem anderen Land um die dortige Staatsbürgerschaft „bewirbt“ und auch tatsächlich eingebürgert wird. Kriegt man die dortige Staatsbürgerschaft von allein (z.B. durch Heirat mit einem dort lebenden Staatsbürger), kann man seine deutsche Staatsbürgerschaft behalten.

Marco

Hallo,

Auswanderer nehmen ihre Rentenansprüche mit, sie werden auch im
Ausland gezahlt. Man muss ja nicht Deutscher sein, um Rente zu
beziehen.

http://www.juraforum.de/gesetze/SGB%20VI/110SGBVI/11…
20VI_grundsatz.html

Es gibt Möglichkeiten der Auszahlung vor Erfüllung der Wartezeit (5
Jahre), 2 Jahre nach Ende der Pflichtversicherung.

http://www.juraforum.de/gesetze/SGB%20VI/210SGBVI/21…
20VI_beitragserstattung.html

Grüße
EK

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