Hallo!
Ich wollte mich erkundigen, wie es steuerrechtlich für diesen hypothetischen Fall aussieht:
Eine Studentin arbeitet kurzweilig (an 2 Tagen je ca. 30 Minuten) 2 kleine Aufträge für eine Firma ab. Sie soll dafür 30 euro bekommen, muss aber eine Rechnung einreichen.
Die Studentin würde diese dann nur einreichen können, wenn die Rechnung als ‚Kleinunternehmerschaft‘ gekennzeichnet ist (UStG 19) und damit von der Umsatzsteuer befreit ist.
Die Studentin wundert sich jedoch, ob sich damit steuerrechtlich etwas für sie ändert. Sie hat bisher keine eigene Steuererklärung gemacht (keine Einnahmen aus Erwerbstätigkeit) und würde das gern so behalten. Wäre sie nach erstellen dieser rechnung dann zur Steuererklärung verpflichtet? Würde sie damit offiziell als ‚selbstständig‘ gelten? Wir würde sich das auswirken?