Auswirkungen der Kleinunternehmerschaft?

Hallo!
Ich wollte mich erkundigen, wie es steuerrechtlich für diesen hypothetischen Fall aussieht:
Eine Studentin arbeitet kurzweilig (an 2 Tagen je ca. 30 Minuten) 2 kleine Aufträge für eine Firma ab. Sie soll dafür 30 euro bekommen, muss aber eine Rechnung einreichen.

Die Studentin würde diese dann nur einreichen können, wenn die Rechnung als ‚Kleinunternehmerschaft‘ gekennzeichnet ist (UStG 19) und damit von der Umsatzsteuer befreit ist.
Die Studentin wundert sich jedoch, ob sich damit steuerrechtlich etwas für sie ändert. Sie hat bisher keine eigene Steuererklärung gemacht (keine Einnahmen aus Erwerbstätigkeit) und würde das gern so behalten. Wäre sie nach erstellen dieser rechnung dann zur Steuererklärung verpflichtet? Würde sie damit offiziell als ‚selbstständig‘ gelten? Wir würde sich das auswirken?

Hallo

Wäre sie nach erstellen dieser rechnung dann zur Steuererklärung verpflichtet? Würde sie damit offiziell als ‚selbstständig‘ gelten? Wir würde sich das auswirken?

Die Studentin darf nur dann Rechnungen einreichen, wenn sie sich vorher beim Finanzamt als Kleinunternehmer anmeldet. Sie sollte erstmal feststellen, ob sie Freiberuflerin oder Gewerbetreibende ist:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
Als Freiberuflerin würde eine formlose Anmeldung beim Finanzamt reichen.

Als Gewerbetreibende müsste sie dann jedes Jahr spätestens bis zum 31.5. des Folgejahres eine Einkommenserklärung einreichen. Ich kann mir vorstellen, dass es ähnlich ist, wenn sie Freiberuflerin ist, weiß es aber nicht genau.

Sie sollte auch feststellen, ob sie scheinselbständig wäre.
https://www.jobber.de/_1_myjobber/start.php?show=sel…
Bei 2 kleinen Aufträgen würde ich das aber nicht vermuten.

Viele Grüße

Hallo!

Eine Studentin arbeitet kurzweilig (an 2 Tagen je ca. 30
Minuten) 2 kleine Aufträge für eine Firma ab. Sie soll dafür
30 euro bekommen, muss aber eine Rechnung einreichen.

das wäre als Mini-Job wesentlich einfacher.

Gruß

Nordlicht