Hallo Bernd,
wenn der Schaden schon bekannt ist, kann man sich ja - notwendigenfalls bei anderen Werkstätten - informieren, wie lange so eine Reparatur üblicherweise dauert. Das kann als Orientierung dienen, das Gesetz spricht lediglich von einer „angemessenen“ Frist. Ein bis zwei Wochen würde ich spontan wohl hinnehmen, hab aber keine Ahnung von Autos und Werkstätten^^
Sobald eine angemessene Frist abgelaufen ist, kannst du dich für den Rücktritt entscheiden. Andererseits musst du einen Rücktritt des Händlers nicht akzeptieren, wenn du nicht möchtest. Bei unverhältnismäßigen Kosten musst du dich dann aber beteiligen.
Grüße
Droitteur