Autohändler gewährleistung

Hallo,
wie lange hat ein Autohändler Zeit sich in Form der gesetzlichen gewährleistung um einen reparablen Getriebeschaden zu kümmern?
1 Woche steht das Fahrzeug schon beim Händler und bis jetzt noch keine Klare Auskunft was repariert wird oder ob der Händler vom Kauf zurück tretten will.

Gruß
Bernd

Hallo Bernd,

wenn der Schaden schon bekannt ist, kann man sich ja - notwendigenfalls bei anderen Werkstätten - informieren, wie lange so eine Reparatur üblicherweise dauert. Das kann als Orientierung dienen, das Gesetz spricht lediglich von einer „angemessenen“ Frist. Ein bis zwei Wochen würde ich spontan wohl hinnehmen, hab aber keine Ahnung von Autos und Werkstätten^^

Sobald eine angemessene Frist abgelaufen ist, kannst du dich für den Rücktritt entscheiden. Andererseits musst du einen Rücktritt des Händlers nicht akzeptieren, wenn du nicht möchtest. Bei unverhältnismäßigen Kosten musst du dich dann aber beteiligen.

Grüße
Droitteur

Hallo,

noch keine Klare Auskunft was repariert wird oder ob der
Händler vom Kauf zurück tretten will.

Vielleicht ist der Händler ja auch der Meinung dass kein Geährleistungsanspruch besteht, das kann man aber aus dem Post nicht entnehmen oder mutmaßen.

Gruß vonsales

Hi,
ihm ist auf jeden fall klar das es ein gewähreistungsanspruch ist, bei abgabe des Fahrzeugs sind wir gemeinsam nochmal den Kaufvertrag durch gegangen und da steht es eindeutig drin das er für reparatur oder Rückkauf zuständig ist. Genau das wird das Problem sein das halt kosten auf ihn zu kommen. Die belaufen sich nach meiner Werkstatt des vertrauens auf 1000 Euro und sowas will natürlich kein Händler gerne bezahlen daher denke ich das er mich hin hält. Bis ich auf gebe.
Ich denke auch 2 Wochen sollten angemessen sein um wenigstens seiner seits eine entscheidung zu treffen damit wäre ich schonmal zufrieden.

Gruß
Bernd

Denk dran, beim fiktiven Fall zu bleiben :wink:

Dass im Vertrag eindeutig steht, er wäre für Reparatur und Rückkauf zuständig, bedeutet noch nicht zwangsläufig, dass ein Gewährleistungsfall vorliegt. Aber wenn der Händler dies so anerkannt hat, ist ja gut.

Grüße
Droitteur