angenommen jemand hat ein auto gebraucht gekauft… im kaufvertrag stand die klausel „keine garantie, kein rückgaberech, gekauft wie gesehen“…
nun fällt dem käufer auf, dass der wagen gerine mängel an der elektronik aufweist (zb kühlwasseranzeige defekt).
der käufer meldet sich wieder beim verkäufer und will sein geld zurück.
ist der verkäufer rechtlich verpflichtet das auto zurückzunehmen oder die mängel zu beseitigen??
vielen dank
julian