Autokauf beim Händler

Guten Tag allerseits.
Hat man ein Anrecht auf einen Leihwagen, wenn sich der Liefertermin des neuen Fahrzeugs um 2 Monate verlängert, man sein altes Auto aber bereits verkauft hat und der Käufer auf die Abgabe drängt? Oder muss man sich selbst um einen „fahrbaren Untersatz“ kümmern?
Dnke.

Hallo,

Hierbei handelt es sich um einen Kaufvertrag. Ob dieser auch Schadenersatz bei verspäteter Lieferung beinhaltet, steht im Vertrag (mMn.).
Vermutung liegt nahe, wohl eher nicht.

VG, René

Hallo
Die von silex wohl richtig gepostete rechtslage hindert aber keinen daran bei dem Autoverkäufer einen ordentlichen Aufstand zu veranstalten,den Verkäufer umzudrehen und so lange zu schütteln bis der Schlüssel für ein Ersatzfahrzeug rausfällt :smile:

Allerdings sollte mann nicht mit Gericht und Anwalt drohen.
Da macht man sich dann schnell lächerlich.

Aber schreien darf man !!

herzlichst

uwe

und in der Regel findet der Händler dann doch eine akzeptable Lösung…

Ich fahre meinen alten z.B. nun erst mal gratis weiter bis zum Liefertermin auch wenn Ihn der Händler zum 20 ankaufen muss.