Hallo liebe Experten,
im folgenden habe ich einen fiktiven und für meine Begriffe recht komplizierten Sachverhalt konstruiert.
Mal angenommen, Person A hätte einer befreundeten Künstlerin B eine Schnurre zum Besten gegeben.
Und weiterhin angenommen, B nun ihrerseits gefiele diese kleine Begebenheit so gut, dass sie A darum ersuchte, diese im Rahmen einer einmaligen künstlerischen Multimedia-Installation verwenden zu dürfen.
Man darf annehmen, dass A der Künstlerin diese fiktive Begebenheit in schriftlicher Form per E-Mail zukommen liess und ihr gleichzeitig die volle, uneingeschränkte Verfügungsgewalt über den nun in Form einer fiktiven Kurzgeschichte vorliegenden Text einräumte.
In meinem rein hypothetischen Konstrukt darf davon ausgegangen werden, das besagte Kurzgeschichte bis dato noch nie veröffentlicht worden wäre.
Schließlich gelangte nun die fiktive Kunstinstallation mit prominenter und wortwörtlich texttreuer Inbezugnahme der ebenso fiktiven Geschichte von A zu einer einigermaßen gut besuchten öffentlichen Aufführung.
Es darf ebenfalls davon ausgegangen werden, dass dort, gewissermassen als Clou, dieser kurze Text von einem mit B befreundeten, total superberühmten Schauspieler gelesen wurde.
Jener, darf man auch annehmen, hätte rein gar nichts unterschrieben, keinerlei Honorar oder Gage erhalten, nur so als Freundschaftsdienst B gegenüber in seiner karg bemessenen Freizeit.
Allen Beteiligten dieser theoretischen Konstruktion läge diese Lesung als Tondokument vor.
Nun meine kleine Rätselaufgabe: Wem gehört dieses Tondokument? Wer hat die Rechte daran?
A ist der Urheber des Textes. B hat ihn im Rahmen Installation wortgenau verwendet. Also ist B der Urheber des Kunstwerkes. Könnte A nun ausschließlich über den von ihm/ihr verfassten Text verfügen oder auch über die Aufzeichnung des Werkes von B?
Man stelle sich meinetwegen vor, A würde nun beispielsweise ein Hörbuch unter die Leute bringen mit dem Titel „Erbauliche Schnurren von A, gelesen von Brad Pitt“ oder so ähnlich?
Wen sollte A fragen? Was hätte A im Ernstfall zu befürchten? Wen am Umsatz und in welchem Umfang beteiligen? Die Geschichte in Schriftform verwenden dürfte A aber doch auf alle Fälle, die gehört doch ihm/ihr immer noch, oder nicht?
Ziemlich verwirrend, das Ganze. Vielen Dank an alle, die diesem Elaborat trotzdem bis zum Ende zu folgen in der Lage waren.
Herzliche Grüße
Annie