Autounfall und Nutzungsausfall

Guten Tag zusammen.
Es geht um das Thema „Nutzungsausfall“ für einen PKW.
Person A hat einen Unfall gehabt (ihr ist einer hintendrauf gefahren, P. A hat keine Schuld), der Wagen (Typ Ford Ka) hat einen Totalschaden erlitten (wirtschaftlich).
Die „gegnerische“ Versicherung wartet auf eine Meldung seitens des Unfallgegners, vorher bezahlt sie nicht (was ja nachvollziehbar ist). Person A bekommt einen Leihwagen, um mit diesem ein neues Auto zu kaufen und findet innerhalb von zwei Tagen eines. Dies zu kaufen ist unmöglich, da Person A das Geld für den Wagen nicht vorstrecken kann und auf die Überweisung der Versicherung warten muss. Nach zwei Wochen (der Leihwagen musste nun abgegeben werden)benötigte Person A allerdings ein Auto, wurde mit einem „nehmen sie einen Kredit auf“ vom Sachbearbeiter vertröstet, und auch auf die Aussage, Person A sei nicht kreditwürdig (da Azubi) wird nicht reagiert. (Kreditunwürdigkeit hat Person A sich von der Bank schriftlich bestätigen lassen). Nach weiteren drei Wochen (ohne irgendeine Form des fahrbaren Untersatzes) erhält Person A das Geld für den alten Wagen.
Nun sprach Person A das Thema „Nutzungsausfall“ für die drei Wochen (zwischen Leihwagen und Scheck-Übergabe) bei der Versicherung an, erste Reaktion war „da gibt es nichts“, nach Erklärung von P.A, sie habe die Kreditunwürdigkeit auch schriftlich vorliegen sagte der Sachbearbeiter „schicken sie das mal rüber, ich mach da was fertig“.
Sollte Person A nun mit dem normalen Tagessatz eine Ausfallforderung abschicken (pro Tag ca. 17€ laut Liste), hat Person A überhaupt einen Anspruch auf den Ausfall (trotz des Leihwagens, der neue Wagen konnte ja nicht gekauft werden) oder sollte sie dankbar sein, dass von der Versicherung auf diese Forderung überhaupt eingegangen wird?
Liebe Grüße

Ich hatte vor einigen Wochen auch einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Leider ist in diesem Fall die Rechtsprechung sehr unterschiedlich (siehe z.B. Google): manche Gerichte sprechen einem das Geld uneingeschränkt zu, andere Gerichte verlangen einen Nachweis über den tatsächlichen Aufwand während der Fahrzeugsuche und ohne Nachweis gibt es kaum einen Cent.

Der Tenor geht in diese Richtung: Wer seinen wirtschaftlichen Totalschaden repariert und weiterhin benutzt, der bekommt kein Geld. Wenn der wirtschaftliche Totalschaden aber auch ein sachlicher Totalschaden und unreparabel ist, dann besteht grundsätzlich Aussicht auf Ausfallgeld.

Prüfe also, ob du Nachweise über die entstandenen Kosten hast und bespreche die Sache dann mit einem Rechtsanwalt. Aber alle (Gericht wie gegnerische Versicherung) werden sich dann wieder auf das Gutachten berufen: Dort hat der Gutachter festgestellt, in welcher Zeit ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem freien Markt besorgt werden kann. Das sind bei einem Ka wohl nur ein paar Tage und nicht die oben beschriebenen Wochen.

Fazit: Bei einem Totalschaden zahlt man fast immer drauf.

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Super, vielen lieben Dank o.w.T.