Autoverkauf vorerst ohne KfZ-Brief

Hallo Zusammen,

folgender Fall:

Person A möchte sein PKW verkaufen. Er hat den KfZ-Brief verloren. Dieser wurde bei der entsprechenden Behörde neu beantragt. Neuer Brief kommt in ca. 6-8 Wochen.

Der Verkauf sollte aber nicht erst in 6-8 Wochen abgewickelt werden. Sondern eigentlich sofort.

Kann Person A sich rechtlich/vertraglich so absichern, dass der PKW weiterhin auf Person A angemeldet und versichert bleibt und sämtliche Kosten durch Verstosse (falsch Parken, Rote Ampeln) und Unfälle zu Lasten des evtl. Käufers gehen?
Sofern dann der Brief da ist, erfolgt dann die umgehende Ummeldung auf den potenziellen Käufer.

Kann Person A also so verfahren?

Viele Grüße

Denkzettel

Der Verkauf sollte aber nicht erst in 6-8 Wochen abgewickelt
werden. Sondern eigentlich sofort.

Welcher Käufer kauft ein Auto ohne den Brief zu bekommen ?

Welcher Käufer kauft ein Auto ohne den Brief zu bekommen ?

Die Frage stellt sich ja im Moment noch nicht. Es geht erst einmal um den theoretischen formalen Akt.

In der Preisklasse des zu veräußerndes Fahrzeugs spielt der Brief wohl nur eine untergeordnete Frage. Der zu erzielende VK-Preis wird im Bereich um die 500€ liegen.

Die Info ist aber unabhängig von der eigentlichen Fragestellung.

vg

Denkzettel

Die Frage stellt sich ja im Moment noch nicht. Es geht erst
einmal um den theoretischen formalen Akt.

Unbenommen. Nur frage ich mich, welchen Sinn es hat, sich juristische ausgeklügelte Vertragskonditionen auszudenken, wenn man diesen Vertrag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht brauchen wird. Außerdem wurde völlig außer Acht gelassen, welche „Sicherungen“ wohl ein Käufer in dieses Vertragswerk schreiben lassen würde.

Und dieser ganze Aufwand für eine 500 € Transaktion ? Da gehe ich doch als Käufer zum nächsten Verkäufer, der einen KFZ-Brief hat und keinen komplizierten Vertrag.

Mittlerweile konnte ich die Frage mit Hilfe der ADAC Rechtsberatung klären.

Es gibt ja die Möglichkeit sein eigenes Fahrzeug an Freunde und Bekannte zu leihen, sei es für einen Tag oder einem längerem Zeitraum.
Zu diesem Zweck gibt es dann beim ADAC ein Formular (Leih-Vertrag). Dort werden die rechtlichen Probleme geklärt.
Also wer haftet wann usw., wer hat welche Rechte und Pflichten.

Diese unentgeltliche Leihe kann ich auch beim Privat-Verkauf anwenden, wenn, wie in meinem Beispiel der Fahrzeugbrief noch nicht da ist, um das Fahrzeug umzumelden.

Übrigens:
Dieser Fall ist gestern in der Realität eingetreten. Ein PKW wurde für 650€ verkauft. Im Vertrag wurde festgehalten, dass der Fahrzeugbrief noch übergeben wird. Kopie vom Antrag bei der LABO wurde dem Vertrag beigelegt. Zudem wurde festgehalten, dass wenn der Brief nicht kommt oder bei Dritten hinterlegt/verpfändet ist, der Vertrag Rückabgewickelt wird.

Aber letzteres wird definitv nicht passieren :wink:

Auch bei 650€ macht es Sinn, sich wenigstens rechtlich abzusichern, wenn man das Fahrzeug schon vorzeitig abgeben möchte/muss.

Viele Grüße

Denkzettel