Hallo!
Mal angenommen folgender Fall:
Eine Person kauft ein Grundstück, welches vorher landwirtschaftlich genutzt wurde und seit ca. 1 Jahr Baugrund ist. Auf dem angrenzenden Nachbargrundstück befinden sich einen halben Meter neben der Grundstücksgrenze 10-15 m hohe Bäume. Da lt. Bebauungsplan der neue Grundstücksinhaber seine Garage direkt an die Nachbarsgrenze bauen darf, fragte der Grundstücksinhaber den Nachbarn, ob dieser seine Bäume fällen kann, damit 1. problemlos gebaut werden kann, 2. später kein Laub in sein Grundstück und das Garagendach fällt und 3. Sonnenlicht auf das Grundstück fällt, welches derzeit von den Bäumen abgeschirmt wird.
Der Nachbar weigert sich und beruft sich darauf, dass die Bäume schon viel länger als 5 Jahre stehen und somit die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist.
Hat der neue Grunstücksinhaber eine Chance, oder muss er sich geschlagen geben?