Bäume an Grundstücksgrenze

Hallo!

Mal angenommen folgender Fall:

Eine Person kauft ein Grundstück, welches vorher landwirtschaftlich genutzt wurde und seit ca. 1 Jahr Baugrund ist. Auf dem angrenzenden Nachbargrundstück befinden sich einen halben Meter neben der Grundstücksgrenze 10-15 m hohe Bäume. Da lt. Bebauungsplan der neue Grundstücksinhaber seine Garage direkt an die Nachbarsgrenze bauen darf, fragte der Grundstücksinhaber den Nachbarn, ob dieser seine Bäume fällen kann, damit 1. problemlos gebaut werden kann, 2. später kein Laub in sein Grundstück und das Garagendach fällt und 3. Sonnenlicht auf das Grundstück fällt, welches derzeit von den Bäumen abgeschirmt wird.
Der Nachbar weigert sich und beruft sich darauf, dass die Bäume schon viel länger als 5 Jahre stehen und somit die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist.

Hat der neue Grunstücksinhaber eine Chance, oder muss er sich geschlagen geben?

ich denke er muss sich geschlagen geben. Entweder hat er das Grundstück erworben im Bewusstsein, dass Bäume nebenan stehen, oder er hat in der Vergangenheit geduldet, dass die Bäume unter ggf. Missachtung des Nachbarrechtsgesetzes gepflanzt wurden oder gewachsen sind. Möglich wäre auch, dass bei der Umwandlung in Wohnbaufläche hier ein dem Nachbarrechts widersprechende Situation geschaffen wurde, aber auch da hätte er im Rahmen des B-Planes bzw. des Umlegungsverfahrens seine Einwände geltend machen können.

vnA

Hi

Hat der neue Grunstücksinhaber eine Chance, oder muss er sich
geschlagen geben?

Hat der Käufer des Grundstückes vor dem Kauf desselben die Bäume nicht gesehen?

Gruß
Edith

…§ 910 BGB.

Zum Bau der Garage ein sehr tiefes Streifenfundament ausheben und Wurzel schnipp-schnapp-ab.

Man munkelt, dass auch Kupfernägel in die Wurzeln manchmal Wunder wirken… :wink:

ml

Man munkelt, dass auch Kupfernägel in die Wurzeln manchmal
Wunder wirken… :wink:

http://www.zeit.de/stimmts/1999/199920_stimmts_kupferna

Hallo Sabine,
bemühe Tante Gugel unter „Nachbarschaftsgesetz + dein Bundesland“, Das ist das erste Hürde auf dem Weg, ob die Bäume entfernt werden müssen. Aber immerhin ist das eindeutig.
Die zweite Hürde ist dann eine von der Kommune erlassene Baumschutzsatzung. Das kann dann eine ganz „zähe“ Sache sein, hinter der sich ein unwilliger Nachbar u.U. „verstecken“ kann.
Gruß
Karl

Hi,
das kann man vergessen.
Wenn die Bäume kaputt gehen und Vorsatz nachgewiesen wird ist der Spass vorbei. Schadenersatz, Strafe wegen Sachbeschädigung usw…

viele Grüße
Susanne