Balkonstütze Gemeinschaftseigentum

Hallo!

In einem Mehrfamilienhaus muss eine Balkonabstützung (Metallstrebe vom 1. OG zum 2. OG) erneuert werden.

Müssen die Kosten für die Instandsetzung von der WEG (=Gemeinschaftseigentum) getragen werden?

Danke!

Hallo,

Müssen die Kosten für die Instandsetzung von der WEG
(=Gemeinschaftseigentum) getragen werden?

was zum Gemeinschafts- und was zum Sondereigentum gehört, steht in der Teilungserklärung. Mich würde aber sehr wundern, wenn man solche zentralen Bauelemente zum Sondereigentum deklariert hätte.

Insofern - unter allen Vorbehalten -: ja, das ist Gemeinschaftseigentum, so daß natürlich auch die Instandsetzung von der Gemeinschaft zu bezahlen ist.

Gruß
C.

Tragende Bauteile zählen zum Gemeinschaftseigentum und können auch nicht zum Sondereigentum erklärt werden. Sofern die Stütze nicht nur einen Dekorationszweck erfüllt, ist die Gemeinschaft in der Pflicht.

vnA

Danke für alle Antworten!!!