Bargeldschenkungen zu lebzeiten

liebes forum!

meine großmutter hat mir noch zu lebzeiten in den letzten 10jahren bargeld geschenkt. gesamtwert ca 30teur. teilweise bar oder per überweisung zb zum geburtstag. nun ist meine großmutter verstorben und mein onkel möchte das geld zurück. bzw ich soll die hälfte der beerdigungskosten tragen. meine oma hat ihr gesamtes barvermögen zu lebzeiten verteilt. er behaubtet nun, er hätte nie etwas bekommen.

kann er es von mir zurückfordern?obwohl es eine schenkung zu lebzeiten war? kann er mich verklagen?

ich bedanke mich schon jetzt für eine antwort.

vielen dank!

Hallo,
da ich Ihre Verwandtschaftsverhältnisse aus Ihrem Text nicht erraten kann, kann ich auch nicht sagen, ob Sie Pflichtteilsergänzungsansprüche an Ihren Onkel zahlen müssen oder nicht. Richtig ist, dass die Beerdigungskosten aus dem vorhandenen Nachlass oder von den gesetzlichen Erben zu tragen sind und nicht von irgendwelchen Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Woher kennt der Onkel überhaupt die Zahlen? Was hat Ihr Vater/Mutter als Erbe und Kind der Oma in den letzten 10 Jahren bekommen oder was ist jetzt noch als Erbe vorhanden (Ca. in Geld).
Also, der Onkel soll auch erst einmal „an Eides Statt“ versichern, was er selbst (nicht) bekommen hat. Zum anderen, wie bereits geschrieben, was war am Todestage an, wenn auch nur kleines Vermögen, noch vorhanden.
MfG
PB

Vielen Dank für Ihre Antwort. Mein Onkel ist der sohn meiner oma. Er fühlt sich ungerecht behandelt und behauptet nun, er hätte die letzten jahre kein geld bekommen. Tatsächlich hat er alle beträge bar von ihr erhalten. meine mutter (die tochter meiner oma) haben sich die beerdigungskosten geteilt.zum todestag gab es kein guthaben mehr. er will jetzt die letzte 10jahre zurückgehen und dann das geld (ich hätte viel zu viel bekommen) bei mir einklagen. fakt ist, wir alle haben von unserer oma geld erhalten.

ich hoffe, ich habe es verständlich geschrieben. ich würde mich über eine antwort sehr freuen. fakt ist; konnte meine oma zu lebzeiten nicht selbst entscheiden wem sie wieviel gibt? sie war ja voll geschäftsfähig.

Hallo,
also, Ihre Oma hatte zwei Kinder, Ihre Mutter und den Onkel.
Jeder von diesen und auch Sie haben in den letzten 10 Jahren geldliche Zuwendungen bekommen. Ich gehe davon aus, dass keiner genau weis, wer was oder wieviel bekommen hat. Nur einige Beträge, die Ihnen vom Konto überwiesen wurden, sind zahlenmäßig bekannt.
Somit kann keiner beweisen, wieviel wer an Geld zu welchen Zwecken usw. bekommen hat. Soweit übrigens Geschenke zu Weihnachten oder zum Geburtstag gemacht wurden, und diese in einem gewissen Rahmen waren, zählen solche Summen schon einmal gar nicht mit.
Ihr Onkel muss erst einmal beweisen, ob Sie von der Oma viel mehr bekommen haben, als Mutter und Onkel zusammen. Der von ihm verlangte Pflichtteilsergänzungsanspruch ist nur dann berechtigt, wenn er den Nachweis erbringt, selbst benachteiligt zu sein. Wie will er das beweisen. Da er verlangt, muss er auch beweisen.
Wenn Ihre Mutter auf Ihrer Seite ist und notfalls auch bestätigt, dass der Onkel selbst Gelder bekommen hat, geht schon einmal gar nichts.
Also, ich würde dem Onkel –am besten schreiben- dass Sie jeden Zahlungsanspruch ablehnen und nicht anerkennen. Soll er doch klagen. Das Kostenrisiko dürfte er wohl scheuen.
Wie gesagt, es ist alles eine Sache des „Beweises“, den keiner erbringen kann. Oder haben Sie unter Zeugen dem Onkel erklärt, welche Beträge Sie selbst bekommen haben? Sie können ggf. auch sagen, diese Summe nur erfunden zu haben, um Neid zu erzeugen.
Ich hoffe meine Nachricht kommt gut an. Ich bin derzeit in Urlaub und arbeite über einen „O2-Stick“, der langsamer ist als ein altes Modem und sehr nervt.
Sollten noch Rückfragen auftauchen, oder Sie massiv z.B. durch einen Anwalt angeschrieben werden, können Sie sich noch einmal melden. Dann bitte mir genaue Zahlen, welche bewiesen werden können, angeben.
Mit freundlichen Grüßen
PB

ich möchte mich herzlich bei ihnen für ihre auskunft bekanken. falls ich noch weitere fragen haben sollte, würde ich mich gern nochmals an sie wenden. ich möchte ihnen nun noch einen schönen urlaub wünschen! und nochmals herzlichen dank.

mfg

lb

Hallo,

nein, das kann er nicht. Auch die Beerdigungskosten haben Sie nicht zu tragen, es sei denn, Sie sind auch Erbe geworden.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Anfrage.

Ob Ihr Onkel von Ihnen was verlangen kann, hängt zunächst davon ab, welche Stellung er hat. Ist er Erbe oder Pflichtteilsberechtigter?

Dann kann auch nicht jede Schenkung zurückgefordert werden.

Als Pflichtteilsberechitgter könnte er ggf. den Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen. Nicht umfasst sind dabei die sog. Anstandsschenkungen, etwa zum Geburtstag.
Weiter HInweis zum Pflichtteilsrecht finden Sie unter:
http://www.pflichtteil-erbrecht.de

Ob er als Erbe etwas zurückverlangen kann ist umstritten. Die Rückforderung etwa wegen Verarmung oder Undank ist nach dem Tod eher schwierig.

Auch hier kann ich Ihnen nur empfehlen, sich an ein Fachanwalt für Erbrecht zu wenden.

Gerne bin ich bereit, die Ansprüche Ihres Onkels abzuwehren.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. + 49 2222-93118-0
Fax. + 49 2222-93118-2
http://www.dr-erbrecht.de

herzlichen dank für ihre antwort. mein onkel ist der sohn meiner großmutter. wir haben zu lebzeiten von ihr alle bargeldschenkungen erhalten. teilweise hat sie aber auch z geburtstagen summen überwiesen. er fühlt sich ungerecht behandelt und behauptet ich hätte zu viel erhalten. genaue summen weiß keiner von uns. er will jetzt kontoauszüge in kopie von meiner mutter. muß man diese überhaupt aushändigen?meine mutter hatte generallvollmacht.

wenn es konkret wird, werde ich mich an sie wenden. ich wohne leider nicht in der nähe, sondern in bremen.
aber ich finde es sehr nett, dass sie mir geschrieben haben.

vielen dank!

Ob man die Belege aushändigen muss, hängt wieder von der erbrechtlichen Stellung ab.

Wenn Ihre Mutter Bevollmächtigte war und Ihre Onkel (Mit-)Erbe ist kann sein, dass er aufgrund des zwischen Ihrer Mutter und Ihrer Großmutter bestehenden Auftragsverhältnisses, ein Pflicht besteht, den Erben Auskunft zu erteilen.

Anderseits kann es sein, dass zwischen diesen vereinbart war, das Ihrer Mutter keine Auskunftspflichten hatte.

Davon hängt letztlich auch ab, ob Ihr Onkel Belege bekommen darf.

Ansonsten kann er auch als Erbe von der Bank die Auskunft erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. 02222-93118-0
Fax. 02222-93118-2
http://www.dr-erbrecht.de