Bau eines Wintergartens mit gemauerter Sichtseite

Hallo, liebe Gemeinde !
Es geht wohl um Bau- und-/oder Nachbarschaftrecht : Das Haus eines (neuen, schwerbehinderten ) Nachbarn steht die notwendigen 3 m von der gemeinsamen Grundstücksgrenze entfernt. In den letzten Wochen hat er seine -erhöht angelegte - Terrasse auf ca. 4 x 6 m vergrößern lassen, weil er einen Wintergarten darauf errichten lassen will. Dieser ist in der vorigen Woche angebaut worden : Höhe unter der Dachschschräge ca.2,80 m, am vorderen Rand ca. 2,50 m . Soweit, so gut, da der Aufbau recht ‚leicht‘ und trotz seiner Größe einigermaßen gefällig aussah. Das begehbare Dach davon sowie die Vorderfront und die hintere schräge Seite wurde mit Thermoglas verkleidet . Die zu seinem Nachbarn zeiigende Wandfläche hat er nun mauern lassen, sodaß dieser aus seinem Terrassenfenster stetig daran sein ‚Vergnügen‘ hat. Es stellt eien grobe Verschlechterung gegenüber dem bisherigen (30 Jahre langen) Zustand dar.
Meine Fragen :
Die Grundstücksfläche beträgt 450 m² ; erweitert besagter Nachbar nicht unzulässig und ohne jede Baugenehmigung die Flächen seines Hauses - bisher 9 x 10 m- um den angemeuerten Teil ?
Muß der andere Nachbar diesen Anbau so wirklich hinnehmen oder sollte er seinerseits , z.B. über die bezirkliche Bauaufsicht eine Begutachtung einholen und nach deren Ergebnis gegen ‚die gemauerte Wand‘ vorgehen. Mit einer verglasten - weil leicht wirkenden - Seitenwandfläche hätte der betroffene Nachbar eher nichts einzuwenden.
Hat jemand vielleicht einen Hinweis oder Rat für weiteres Vorgehen in der Sache ??
Ich bedanke mich bereits im Voraus     Makla

Hallo,

Es geht wohl um Bau- und-/oder Nachbarschaftrecht :

Das ist Ländersache. Man müsste zumindestens das Bundesland wissen. Darüber hinaus kann es lokale Vorschriften geben.

Meine Fragen :
Die Grundstücksfläche beträgt 450 m² ; erweitert besagter
Nachbar nicht unzulässig und ohne jede Baugenehmigung die
Flächen seines Hauses - bisher 9 x 10 m- um den angemeuerten
Teil ?

Möglicherweise ist es zulässig.
Möglicherweise hat er eine Baugenehmigung.
Neben den Regelungen aus Bau- und Nachbarrecht könnte es einen Bebauungsplan der Gemeinde/Stadt geben, der auch Regelungen trifft.

Muß der andere Nachbar diesen Anbau so wirklich hinnehmen

Ich habe noch nie von einem „Recht auf einen ästethischen Ausblick über die eigene Grundstücksgrenze hinaus“ gehört.

sollte er seinerseits , z.B. über die bezirkliche Bauaufsicht
eine Begutachtung einholen und nach deren Ergebnis gegen ‚die
gemauerte Wand‘ vorgehen.

Eine Nachfrage bei der Bauaufsicht könnte die Angelegenheit zum Teil klären.

Hat jemand vielleicht einen Hinweis oder Rat für weiteres
Vorgehen in der Sache ??

Mit der Sache sollte sich eine rechtskundige Person vor Ort beschäftigen. Es kann lokale Regelungen (Bebauungsplan) geben, die von Bedeutung sind.

Gruß
Jörg Zabel

Sehr geehrter Herr Zabel,
ich danke Ihnen für die Bestätigung meiner Vermutungen zu Baugenehmigung ( die der Nachbar mE nicht hat) oder der Einschaltung der Bauaufsicht, die wohl demnächst folgen dürfte. LG Makla

Hallo,

Sehr geehrter Herr Zabel,
ich danke Ihnen für die Bestätigung meiner Vermutungen zu
Baugenehmigung

Bitte, welche Vermutungen habe ich bestätigt?
Ich habe lediglich versucht klar zu machen, dass es hier nicht unbedingt nach dem Schema Vermutung 1 plus Behauptung 2 gleich Tatsache 3 gehen muss.

( die der Nachbar mE nicht hat)

Gerade die habe ich für möglich gehalten
.:oder der

Einschaltung der Bauaufsicht, die wohl demnächst folgen
dürfte.

Das erscheint mir als der richtige Weg.

Nochmal: ich habe das Gefühl, wir kommunizieren aneinander vorbei. Ich war sehr skeptisch in der Angelegenheit und wollte keine „einfachen Vermutungen“ bestätigen.

Gruß
Jörg Zabel

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