Baurechtliche Bestandteile einer Dusche?

Hallo an alle,

meine Frage wäre, wenn man bei einem Bauunternehmen eine Dusche kauft, was wären in dem Fall die festen Bestandteile einer solchen Dusche?Im speziellem Fall geht es darum, ob bei der Dusche die Duschwanne und die Duschabtrennung dazugehören, auch wenn die Duschabtrennung nicht extra in der Baubeschreibung erwähnt wird.Man könnte da schon fragen, was soll man mit einer Duschwanne, ohne Duschabtrennung?Wäre dies überhaupt eine benutzbare Dusche in einem Bad eines Einfamilienhauses?

Hallo,

Im speziellem Fall geht es darum, ob bei
der Dusche die Duschwanne und die Duschabtrennung dazugehören,
auch wenn die Duschabtrennung nicht extra in der
Baubeschreibung erwähnt wird.

M.E. gehört eine Duschabtrennung, wenn diese nicht explizit aufgeführt wird, nicht zu einer funktionstüchtigen Dusch. Zudem es auch nicht in der Baubeschreibung aufgeführt wird. Dafür gibt es ja diese Baubeschreibung. Man könnte auch argumentieren, was will man mit einem Waschmaschinenanschluß, wenn die Baufirma nicht auf die Waschmaschine dazu mitliefert, auch wenn dies vertraglich nicht so vereinbart ist.

Man könnte da schon fragen, was soll man mit einer Duschwanne, ohne
Duschabtrennung? Wäre dies überhaupt eine benutzbare Dusche in einem
Bad eines Einfamilienhauses?

Vorhand von IKEA für 10 Euro hinhängen.

Gruß
Falke

Hallo,

eine funktionierende Dusche besteht aus einem Wasserhahn, einem starren Sprühkopf oben und einem Ablauf im Boden unten.

Eine Dusche kann auch mit Kaltwasser, Duschvorhang und Betonboden als solche genutzt werden.

Alles Weitere sind Extras, die im Kaufvertrag explizit genannt werden.

MfG