Beantragung Erbschein. Muss man die ganze zu erwartende Erbsumme angeben?

Wenn der Erblasser Konten bei mehreren Banken hat, muss man dann die Gesamtsumme des zu erwartenden Erbes beantragen, oder genügt es, wenn man im Erbschein nur die Summe von jenen Banken beantragt, die nur nach Vorlage des Erbscheines auszahlen?
Schließlich muss man ja dabei eine eidesstattliche Erklärung abgeben?

Servus,

nicht nur die Summe muss angegeben werden.

Zu einem Erbscheinsantrag gehört die gegliederte Aufstellung der Nachlassmasse und der Nachlassverbindlichkeiten nach bestem Wissen und Gewissen. Was nicht oder nicht genau bekannt ist (z.B. weil eine Bank ohne Erbschein keine Auskünfte gibt), muss gewissenhaft geschätzt werden.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Aprilfisch ist zuzustimmen.

Man muss jedoch wissen, dass sich die eidesstattliche Versicherung nicht auf die zu machenden Angabe zum Nachlasswert erstreckt.

ml.

Selbstverständlich sind Angaben zum vollständigen Nachlasswert sowie Nnachlassverbinbdlichkeiten zu machen, nach denen der Geschäftswert zur Gebührenbemessung errechnet wird. Und man versichert, dass diese Angaben vollständig und richtig sind.

Auf dem Formular NS17 zusätzlich, dass man Beiziehung der Erschaftssteuerakten genehmigt; spätestends nach der obligatorischen Erbfallmeldung der Banken an das Finanzamt dürfte der Schwindel also auffliegen.