Hallo,
grundsätzlich darf man in Deutschland nahezu alles vertraglich vereinbaren, wenn es nicht gegen die Guten Sitten oder gegen die „Gebote von Treu und Glauben“ verstößt. Und vieles davon darf man auch in den AGB vereinbaren. Also theorethisch hast du die AGB ja gelesen und dich damit einverstanden erklärt - du wurdest nicht dazu gezwungen den Vertrag unter diesen Bedingungen zu akzeptieren.
Eine mögliche Ausnahme hinegen wäre es gemäß §305c BGB wenn in den AGB „überraschende/ungewöhnliche“ Klauseln enthalten sind, die so ungewöhnlich sind das du nicht damit hättest rechnen können. Aber das bei einem Umtausch möglicherweise Gebühren fällig werden verstößt -meiner Meinung nach- weder gegen die guten Sitten noch ist es besonders „ungewöhnlich“.Du hast dich mit Erwerb des Gutscheins mit den AGB einverstanden erklärt und wurdest ja nicht zum Vertragsschluss gezwungen. Ich denke das du dort wenig Chancen hast.
Du schreibst das du dich nicht zwischen den Alternativen entscheiden durftest?! Die Abwicklung läuft laut den AGB so:
- Du gibst den Gutschein zurück.
- Groupon zieht dir von dem Gutscheinwert 15% ab als Bearbeitungsgebühr… allerdings maximal 10€.
Bspw: 100€ Gutscheinwert, davon wären 15% dann 15Euro, aber die ziehen immer nur maximal 10€ ab. Niemals mehr.
Und die AGB räumen dir aber auch das Recht ein, wenn du der Meinung bist, dass in deinem Fall der Umtausch des Gutscheins nicht 10€ sondern weniger „Bearbeitungskosten“ erfordert hat, dann musst du -wenn es vor Gericht gehen sollte- Beweisen, dass Groupon keinen Aufwand von 10€ hatte, sondern weniger.
Aber, der beste Tipp damit du möglicherweise noch zu einem befriedigenden Ergebnis kommst:
Schreib Groupon an. Sei freundlich, ohne auf dein Recht zu pochen, lobe deren guten Service und schreibe das es dich sehr enttäuscht hat, dass dir jetzt plötzlich solche Kosten in Rechnung gestellt werden. Gerade große Unternehmen machen bei solchen „Peanut-Beträgen“ aus Kulanz einfach ne Gutschrift oder so, und erlassen dir möglicherweise die Gebühren. Denke bei solchen Mails immer daran, dass die Mails von Menschen wie du und ich gelesen werden. Und wenn dir jemand freundlich schreibt ohne „ICH HAB ABER RECHT“ zu schreiben, würdest du auch eher aus Kulanz nett sein und dem Kunden die Gebühren erlassen.
Und wenn Sie dir dann trotzdem nix geben, dann probier es als Letze Chance mit der „Ich-kenne-mein-Recht-Methode“ und schreib eine zweite Mail mit Paragraph Zitat. Schreib etwa:
[…] Gemäß §305c BGB werden Klauseln in AGB nicht Vertragsbestandteil, wenn die Klauseln so ungewöhnlich für das äußere Erscheinungsbild des Vertrags sind, dass man mit Ihnen nicht zu rechen braucht. Groupon Gutscheine sollen dem Kunden einen Preisvorteil verschaffen. Damit, dass man bei einem unkomplizierten Tausch eine Bearbeitungsgebühr zahlen muss, habe ich nicht gerechnet. Es schien mir mehr als fernliegend, dass weitere Kosten entstehen, bei einem Service, der mir eigentlich einen Preisvorteil verschaffen soll. Punkt 7.5 Ihrer AGB sind daher für mich nicht Vetragsbestandteil geworden. Da nichts anderes vereinbart wurde, müsste der Tausch/Rückabwicklung ohne eine Bearbeitungsgebühr stattfinden. Bitte berücksichtigen Sie diesen Umstand, und buchen mir die bereits abgezogenen Bearbeitungskosten zurück auf mein Groupon Konto. […]
Und wenn das auch nix hilft, dann lass es ganz.
Einen Rechtsstreit über diesen Betrag zu führen wäre sehr absurd und würde in keinem Verhältnis von Kosten/Nutzen/Aufwand stehen.
Achtung: Keine Gewähr für die Richtigkeit der oben genannten Angaben. Eine richtige offizielle Rechtsberatung kann dir nur ein zugelassener Anwalt anbieten. Die Tipps hier sind lediglich „Hinweise/Ratschläge“ von Laien.