Hallo,
ich finde im www leider keine Antwort auf meine Frage.
Worum es geht:
Wenn ein beauftragter Anwalt einen Verhandlungstermin, der bereits in
3Wochen anberaumt wurde, zeitlich schon wegen eines anderen Mandates
verhindert ist, besteht dann die Möglichkeit selbst den nächsten Anwalt auszusuchen und kann man das Mandat sofort übertragen?
Wenn man selbst entscheiden möchte, welcher (Anwalt) zum festgesetzten
Termin erscheint, gibt es dafür eine Klausel oder § in diesem Bezug (Sonderkündigungsrecht / Mandatsübertrag)?
Eine Mitteilung an das Gericht ist vor 5Tagen eingereicht worden, nur die Entscheidung steht noch aus und wertvolle Zeit verstreicht,
Ist unter diesen Umständen eine sofortige Mandatsübertragung möglich und wenn ja, wie?
Wer trägt dann die Kosten?
Vielen Dank für schnelle antworten.