Hallo zusammen!
Inwieweit darf an einer Grundstücksgrenze Garten/Garten (Wohngebiet) der Rasen ausgehoben werden?
Im Beispiel grenzen zwei Gärten, bzw. der Rasen, aneinander. An einem Grundstück wird nun der Rasen direkt an der Grenze auf einer Länge von 10 Metern um 40cm abgetragen und gepflastert. Die entstandene „Erdstufe“ zum angrenzenden Grundstück verbleibt unverändert „freistehend“, und würde nur zum gepflasterten Grundstück mit einer Decorwand im Abstand von 15cm zur Erde verdeckt. Der entstandene Freiraum zwischen Erde und Mauer soll hier mal Absicht sein, damit auch ja kein Unkraut an der Wand hochwachsen kann.
Ich nehme mal an, daß durch Regen und Wind im Laufe der Zeit die Erdstufe nachgeben wird, und ein recht großes Gefälle, bzw. Loch, auf der einen Grundstückseite entstehen wird.
Was kann der Besitzer des angrenzenden Grundstückes verlangen, damit die Erde nicht „abbrechen“ wird?
Darf man auf seinem Grundstück machen was man möchte, oder muß Rücksicht genommen werden?
Immerhin würde hierbei der Garten einer Partei beschädigt werden.
Wer bestimmt für den Fall daß der Graben geschlossen werden müßte, was zum Auffüllen benutzt wird?
Ich könnte mir vorstellen, daß eine Partei vielleicht Kies benutzen würde, damit nichts wachsen kann, wohin die andere Partei wohl lieber Erde nehmen würde damit keine Steine auf den Rasen kommen um Kinder und Rasenmäher zu schonen.
Und wo wir schon mal dabei sind…
Was darf ertragen werden, wenn eine Sichtschutzwand aus vielen verschiedenen Elementen auf der Rückseite sehr unschön aussieht?
Schonmal besten Dank für Eure Antworten!!
Gruß
Tom