Bebauung über die Grenz

Angnommen das Haus des Nachbarn wurde nicht unwesentlich über die Grenze gebaut. Das Grundstück selbst ist unbebaut.
Was kann man tun?
Schadensersatz verlangen ?

Hallo Hermann!

Ich zitiere jetzt mal § 912 BGB:

„Abs. 1: Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat.
Abs. 2: Der Nachbar ist durch eine Geldrente zu entschädigen. Für die Höhe der Rente ist die Zeit der Grenzüberschreitung maßgebend.“

Die Sache ist m. E zivilrechtlicher und nicht öffentlich-rechtlicher Art, also bringt zur Behörde gehen wahrscheinlich nicht den gewünschten Ersatz. Höchstens du könntest eine Amtspflichtverletzung vom Baurechtsamt nachweisen - zum Nachbarn gehen ist da der einfachere Weg.

Viele Grüße,
Juli

Hallo erstmal,

es gibt 2 Möglichkeiten:

  1. Beseitigung
  2. Gewährung einer Grunddienstbarkeit gegen Rentezahlung
    (3.) Verkauf des dienenden Grundstücksteil an den Nachbarn

Beseitigung wird nur erreichbar sein, wenn auch ansonsten ein baurechtswidriger Zustand herrscht und die Beeinträchtigung des dienenden Grundstücks erheblich ist und das Interesse des Eigentümers des dienenden Grundstücks weit schwerer wiegt, als das Interesse des Nachbarn am Erhalt des Hauses/Hausteils.

Übliches Verfahren ist die grundbuchrechtlich abgesicherte Einräumung einen Nutzungsrechts gegen Rentenzahlung, also monatliche „Miete“.

Pragmatische Lösung kann zudem sein (insbesondere dann interessant, wenn das dienende Grundstück ohnehin nicht oder nicht in dem Bereich und nicht bis an die Grenzen der Bebaubarkeit bebaut werden soll) ein Verkauf des überbauten Grundstücksteils an den Nachbarn.

Gruß vom Wiz, der mal ein Drittel eines 14cm breiten und 3m langen Grundstücks erben wird, weil die Garage seiner Eltern auch etwas in den städtischen Weg hinter dem Haus ragte und die Stadt dann Lösung 3 wollte (putziger Weise erbt er das Hausgrundstück nicht, weil es sich hierbei um Erbpacht handelt).

Angnommen das Haus des Nachbarn wurde nicht unwesentlich über
die Grenze gebaut. Das Grundstück selbst ist unbebaut.
Was kann man tun?
Schadensersatz verlangen ?

Hallo Wiz!

Lösung 3 ist wirklich kurios, ich hab mal einen Fall gelesen, da hat eine Frau auf diese Weise einen kleinen Teil eines Hochhauses bekommen (die Bäder von 18 Wohnungen z.B.) und ließ sich anteilig an der Miete beteiligen… Verrückt! Aber „anteilig“ Abreißen ging ja nicht. :smile:

Viele Grüße,
Juli

Lacher
Hallo Wiz,

… Wiz, der mal ein Drittel eines 14cm breiten und 3m
langen Grundstücks erben wird,

musste einfach lachen, weil mir einfiel, ich habe noch einen Kamm mit
groben Zinken - dann kannst Du auf Deinem 4,6cm breiten und 3m langen
Anteil die Grashalme sorgfältig zur Seite Scheitel, wenn der
benachbarte Miterbe seinen 4,6 cm breiten Streifen mäht.
Gruß
TeeBird

Gruß vom Wiz, der mal ein Drittel eines 14cm breiten und 3m
langen Grundstücks erben wird, weil die Garage seiner Eltern
auch etwas in den städtischen Weg hinter dem Haus ragte und
die Stadt dann Lösung 3 wollte (putziger Weise erbt er das
Hausgrundstück nicht, weil es sich hierbei um Erbpacht
handelt).

Hallo Wiz

wie sieht das denn in der Grundsteuer aus? *gfg*
Wieviel kosten denn 0,48 m² Grund?

Kleine Frage am Rande: könnte man das Ding nicht dem Erb-Pacht Grundstück zuschlagen?
Jaja, diese Paragraphen-Reiterei…

Winni

wie sieht das denn in der Grundsteuer aus? *gfg*
Wieviel kosten denn 0,48 m² Grund?

K.A. müsste ich mal meine Eltern fragen.

Kleine Frage am Rande: könnte man das Ding nicht dem Erb-Pacht
Grundstück zuschlagen?

Bist du verrückt, der Kirche einfach so Land zu schenken? Also ohne Spendenbescheinigung geht da nichts, und dafür müsste man dann ja erstmal ein Wertgutachten machen. Schließlich ist der Grund ja mit der Hinterwand der Garage bebaut. Mal abgesehen von den Kosten der Umschreibung.

Gruß vom Wiz