Beerdigungskosten

Wer muss eigentlich für Beerdigungskosten aufkommen? Wenn man geschieden ist und Sozialhilfe bekommt? Zwei Söhne hat, wobei der eine ebenfalls Sozialhilfe bekommt.

Ist es tatsächlich so, dass die Söhne die Beerdigungskosten zahlen müssen? Und was passiert, wenn die das Erbe nicht annehmen? Wird dann auch die restliche Verwandschaft, wie Schwestern oder geschiedener Ehemann hinzugezogen? Oder zahlt das alles das Sozialamt?

Hallo Gitti,

sofern die Angehörigen die Erbschaft wegen Überschuldung ausschlagen
(das muss vor dem Amtsgericht erklärt werden),trägt das Sozialamt
im Grundprinzip die Kosten,da in Deutschland jede Leiche innerhalb von 3
Tagen beerdigt sein muss.

Hallo Frank!

… da in Deutschland jede Leiche innerhalb von 3 Tagen beerdigt
sein muss.

Interessant. Könnte es sein, daß Du irgendwas mit Kumbatumbaland bei Ausfall aller Kühlanlagen verwechselst?

Gruß
Wolfgang

Hallo Frank,

da in Deutschland jede Leiche
innerhalb von 3
Tagen beerdigt sein muss.

seltsam, die Leiche meines Vaters lag weit länger im Kühlhaus, weil er obduziert werden sollte, aber kein Personal dazu zur Verfügung stand.

Gandalf

Hallo,

da in Deutschland jede Leiche innerhalb von 3
Tagen beerdigt sein muss.

das ist nicht ganz richtig - zwar hat jedes Bundesland sein eigenes Bestattungsgesetz, überwiegend gilt aber:

Leichen sollen innerhalb von acht Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein.

Gruß
Suse

1 Like

Hallo Gitti,

das Sozialamt wird vorraussichtlich die Kosten übernehmen. Holt sich die aber eventuell trotz Ausschlagung der Erbschaft von den Angehörigen zurück. Man ist durch das Auschlagen der Erbschaft nicht automatisch aus dem Schneider :smile:
Will man seine fiktiven Kinder wirklich sicher vor den Kosten schützen kann man auch für ganz kleines Geld eine entsprechende Versicherung abschliessen.
Gruß elmore

Hallo erstmal,

Wer muss eigentlich für Beerdigungskosten aufkommen? Wenn man
geschieden ist und Sozialhilfe bekommt? Zwei Söhne hat, wobei
der eine ebenfalls Sozialhilfe bekommt.

Dann wird wohl der andere Sohn der Zahlemann sein (er hat allerdings aufgrund Gesamtschuldnerschaft einen Anspruch gegen seinen Bruder auf hälftige Beteiligung)

Aufgrund der inzwischen wohl flächendeckenden Bestattungsgesetze spielt die Frage einer Erbausschlagung keine Rolle mehr. Bestattungspflichtig sind, wenn es keine Erben gibt, die nächsten Angehörigen. Sind die hierzu nicht bereit tritt das Sozialamt zunächst ein, holt sich dann allerdings sein Geld wieder.

Gruß vom Wiz, der dies als braver Steuerzahler übrigens sehr begrüßt :wink: