Hallo,
ist die „Behauptung falscher Tatsachen“ im privaten Bereich in irgendeiner Weise „belangbar“?
Beispiel:
Madame X hatte mit Mr. Y eine kurze Liaison, dass sie dann beendet hatte, weil sie zu ihrem Ex wieder zurück ist.
Mr. Y versucht, diese Beziehung von Madame X zu torpedieren, indem er sporadisch SMS an Madame Y’s Partner schreibt und behauptet, er (Mister Y) hätte noch weiter Kontakt zu Madame und sie zu ihm, was aber z.B. gar nicht wahr ist und er das wohl nur inszeniert, um die neue Beziehung von Madame zu zerstören.
Die SMS, die Mr. Y an den neuen Partner schreibt, belaufen sich auf insgesamt 6 Stück, sowie 3x, wo er beim neuen Partner angerufen hatte (vermutlich, da Nr. unbekannt) und wieder aufgelegt hatte.
Frage:
Mr. Y behauptet ja in diesem Beispiel „falsche Tatsachen“ gegenüber dem neuen Partner von Madame, nämlich dass sie und er noch Kontakt hätten und sie ihn immer noch anrufen würde - was sie nicht tut.
Gibt es rechtliche Handhabe gegenüber Mr. Y und seinen Behauptungen?
Sind 6 SMS und 3x Anruf und aufgelegt schon „Stalking“ oder „Belästigung“, dass man Mr. Y so „habhaft“ werden könnte?
Was ist mit den „Behauptungen falscher Tatsachen“, ist sowas rechtich belangbar?
Danke.