Behauptung falscher Tatsachen - strafbar?Stalking?

Hallo,

ist die „Behauptung falscher Tatsachen“ im privaten Bereich in irgendeiner Weise „belangbar“?

Beispiel:

Madame X hatte mit Mr. Y eine kurze Liaison, dass sie dann beendet hatte, weil sie zu ihrem Ex wieder zurück ist.

Mr. Y versucht, diese Beziehung von Madame X zu torpedieren, indem er sporadisch SMS an Madame Y’s Partner schreibt und behauptet, er (Mister Y) hätte noch weiter Kontakt zu Madame und sie zu ihm, was aber z.B. gar nicht wahr ist und er das wohl nur inszeniert, um die neue Beziehung von Madame zu zerstören.

Die SMS, die Mr. Y an den neuen Partner schreibt, belaufen sich auf insgesamt 6 Stück, sowie 3x, wo er beim neuen Partner angerufen hatte (vermutlich, da Nr. unbekannt) und wieder aufgelegt hatte.

Frage:

Mr. Y behauptet ja in diesem Beispiel „falsche Tatsachen“ gegenüber dem neuen Partner von Madame, nämlich dass sie und er noch Kontakt hätten und sie ihn immer noch anrufen würde - was sie nicht tut.

Gibt es rechtliche Handhabe gegenüber Mr. Y und seinen Behauptungen?
Sind 6 SMS und 3x Anruf und aufgelegt schon „Stalking“ oder „Belästigung“, dass man Mr. Y so „habhaft“ werden könnte?

Was ist mit den „Behauptungen falscher Tatsachen“, ist sowas rechtich belangbar?

Danke.

Was ist mit den „Behauptungen falscher Tatsachen“, ist sowas
rechtich belangbar?

Wegen „Behauptungen falscher Tatsachen“ hab ich mal eine Klasse wiederholen müssen; rechtlich von Belang ist das allemal. Übers privatrechtliche hinaus gehen die SMS dann, wenn sie beleidigend sind. Wenn z. B. gegenüber dem neuen Partner von Madame X eine weiter bestehende intime Beziehung behauptet wird. Ein Anwalt weiss da nicht nur mehr, er holt sich auch sein Geld - soweit vorhanden - von Mr. Y.

IANAL
Schorsch

Hallo julitemp,

in Betracht käme hier Üble Nachrede bzw. Verleumdung, §§ 186, 187 StGB.
Man muss sich aber fragen, ob man an einem ggf. stattfindenden
Strafgerichtsverfahren teilnehmen möchte wegen 6 sms…

Gruß - Jaschiii