Bei Ladendiebstahl ein Formular unterschreiben?

Hallo.
Mal angenommen zwei Frauen A+B werden nach dem Einkauf vor dem Laden von einem Ladendetektiv C gefragt ob sie alles bezahlt hätten. A+B sind geschockt und verneinen die Frage von C. Sie werden aufgefordert mit ins Büro zu kommen und die nicht bezahlten Sachen auf den Tisch zu legen.

C verlangte dann das A+B sich ausweisen und Ihre Telefonnummern angeben und notierte sich die Nummern auf einem Schmierzettel ( wichtiger war ihm die Telefonnummer von B, da C ständig B Komplimente wegen Ihres Aussehens machte) .

C behielt die Ausweise und verlangte von A+B je 100€ Fangprämie.

A+B baten C mit ans Auto zu kommen um das Geld zu bezahlen, da es A+B zu peinlich war den Laden nochmals betreten zu müssen.

A+B verließen den Laden allein. C kam nach ein paar Minuten mit 2 von ihm ausgestellten Quittungen ans Auto und kassierte die 200 Euro. C. erwähnte hierbei nochmals, wie atraktiv er doch B. fände und er wolle versuchen, keine polizei einzuschalten. A und B mußten keinerlei Formulare unterzeichnen, bekamen allerdings ihren bezahlten Einkauf von C. nicht zurück. Der nicht bezahlte Warenwert betrug ca. 60 Euro.

Was haben A + B davon zu halten und mit was müssen sie jetzt rechnen ? C hat weder in ihrem Beisein die nicht bezahlten Waren in einem Formular aufgeführt noch haben A und B irgendeine Unterschrift leisten müssen.

Danke, wenn schnell geantwortet wird.

Mit Glück und Geschick klappt’s auch ohne…
Hallo!

A+B sind geschockt

Gibt’s ja gar nicht! Da will man in aller Seelenruhe ein paar Sachen klauen und die Schweine haben nichts Besseres zu tun, als einem hinterher zu laufen.

A und B mußten keinerlei Formulare
unterzeichnen, bekamen allerdings ihren bezahlten Einkauf von
C. nicht zurück.

Was haben A + B davon zu halten und mit was müssen sie jetzt
rechnen ?

B sollte froh sein, nicht noch zu sexuellen Handlungen zur Verbesserung ihrer Situation aufgefordert worden zu sein. Mit einer Strafanzeige müssen die Damen natürlich trotzdem noch rechnen, ob der Detektiv da jetzt ein Formular ausfüllt und sich unterschreiben lässt, ist völlig unerheblich und dient allenfalls zu Beweiszwecken. Die Schilderung liefert jedenfalls genug Stoff für eine im Strafprozess anwendbare Taktik, billig aus der Sache rauszukommen.

Danke, wenn schnell geantwortet wird.

Bitte. Ich habe extra schnell geschrieben.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Allerdings hat weder A noch B jemanden als Schwein bezeichnet, das hinterherläuft, sondern für A&B ist diese Angelegenheit wirklich wichtig und weder Ironie noch Sarkasmuss helfen wirklich weiter danke.

Hier nochmal konkret:

  • Kein Formular wurde unterzeichnet
  • Kein Zeuge war zugegen
  • Keine Aufnahme der gestohlenen Gegenstände in der Gegenwart von A+B
  • Keine Polizei, keine Angestellten und kein Geschäftsführer zugegen
  • Von A+B wurden keinerlei Unterschriften verlangt

Hallo,

nun, die Antwort von worldwidefab scheint mir absolut verständlich und klar geschrieben.
A + B immer noch geschockt? Oder denken sie inzwischen auch mal über ihren beabsichtigten Diebstahl nach, statt über das Verhalten des anderen. Nicht ein einziger Hinweis auf ein Unrechtsbewußtsein!

Denn: Eine Möglichkeit wäre z.B. auch eine Entschuldigung oder sonstiger Ausdruck des Bedauerns gewesen und dann einen dankbaren Schlußstrich ziehen, da für die beiden keine Konsequenzen. Basta.

Alternativ könnten A+B natürlich nochmal dorthin gehen, sich an die Geschäftsleitung wenden, ihre Entschuldigung für den beabsichtigten Diebstahl nachholen - um dabei zu erfahren, was sie wissen wollen.
Besser?

Gruß, Eva

moin,

A+B sind geschockt und verneinen die Frage von C.

wenn man klaut, hat man da wirklich so´n wackliges Nervenkostüm?

C behielt die Ausweise und verlangte von A+B je 100€
Fangprämie.

und die hatten A- und B-Hörnchen über??

A+B baten C mit ans Auto zu kommen um das Geld zu bezahlen, da
es A+B zu peinlich war den Laden nochmals betreten zu müssen.

also soviel Kohle im Auto liegen lassen, könnte doch jemand klauen

unterzeichnen, bekamen allerdings ihren bezahlten Einkauf von
C. nicht zurück. Der nicht bezahlte Warenwert betrug ca. 60
Euro.

also wären von den 200 Kröten ohne das very shocking Ereignis theoretisch jetzt noch 140 über

Was haben A + B davon zu halten

wovon? Das andere Leute mit ihrem Bezahlen auch die Privatdetektive und überwachungstechnische Einrichtungen mitbezahlen müssen?

na gut, jetzt mal ernsthaft: wenn ich zitieren darf

zu peinlich war den Laden nochmals betreten zu müssen

A- und B-Hörnchen müssen nicht, aber es wäre vll. mal angebracht, da anzurufen, „…es tut mir leid…“ zu heucheln und denjenigen mal zu fragen, was draus wird, also das C-Hörnchen

Tom

Hi,

Mal angenommen zwei Frauen A+B werden nach dem Einkauf vor dem Laden von einem Ladendetektiv C gefragt ob sie alles bezahlt hätten. A+B sind geschockt und verneinen die Frage von C. Sie werden aufgefordert mit ins Büro zu kommen und die nicht bezahlten Sachen auf den Tisch zu legen.

Zum Verhalten von A+B: Ladendiebstahl. Folgen normalerweise: Hausverbot, Anzeigemit eventuell höchst unangenehmen Folgen bei Wiederholung, Fangprämie zahlen.

A+B verließen den Laden allein. C kam nach ein paar Minuten mit 2 von ihm ausgestellten Quittungen ans Auto und kassierte die 200 Euro. C. erwähnte hierbei nochmals, wie atraktiv er doch B. fände und er wolle versuchen, keine polizei einzuschalten. A und B mußten keinerlei Formulare unterzeichnen, bekamen allerdings ihren bezahlten Einkauf von C. nicht zurück. Der nicht bezahlte Warenwert betrug ca. 60 Euro.

Zum Verhalten des C:

Dass er im Zuge seiner Arbeit B anbaggert, unprofessionell, aber soweit im Rahmen, nicht verboten.

Dass er „versuchen will keine Polizei einzuschalten“ klingt sehr seltsam. Normalerweise hat ein Kaufhausdetektiv das nicht zu entscheiden. Die haben die klare Vorgabe, daß jeder Diebstahl angezeigt wird.
„Inkasso“ am Auto klingt auch nicht gerade sehr seriös.

Wenn er jetzt keine Anzeige macht, könnte man spekulieren, daß er die 200+ den Einkauf und B’s Telefonnummer eingesackt hat und darauf hofft, dass A+B schon nicht freiwillig mit den handgeschriebenen Quittungen ins Kaufhaus rennen werden um sich zu beschweren wo ihre dazugehörige Anzeige bleibt… Womit er wahrscheinlich sogar recht behalten würde.

Sowas kann man leicht vermeiden indem man sich nicht in derart angreifbare Positionen begibt, bzw. seinen Kram im Laden einfach bezahlt.

Gruß
Nick H

Nur falls es hier nicht so rübergekommen ist, A+B haben sich mehrmals bei dem Ladendetektiv entschuldigt, ein furchtbar schlechtes Gewissen und wissen selber, dass die Aktion völlig daneben war.

Hat der Ladendetektiv oder Inhaber mit den Ausweisdaten aber ohne Zeugen, Video, Kassenbeleg und Unterschrift eine Möglichkeit A+B anzuzeigen?

Der Ladendetektiv war nur sporadisch im Laden. Wenn a+B doch nur eine konkrete Antwort darauf bekommen könnten, würde die Angst von A+B etwas gemildert.

A+B wären wirklich sehr dankbar.

  • Kein Formular wurde unterzeichnet
    Es bedarf keinerlei Unterschrift

  • Kein Zeuge war zugegen
    Doch „C“! Vor Gericht reicht das

  • Keine Aufnahme der gestohlenen Gegenstände in der Gegenwart von A+B
    Kann C auch ganz gemütlich aufschreiben und an die Polizei weiterleiten, dazu braucht es die Täter nicht.

  • Keine Polizei, keine Angestellten und kein Geschäftsführer zugegen
    Auch die braucht es nicht da A und B sich ja offensichtlich ausweisen konnten und C vom Laden beauftragt wurde

  • Von A+B wurden keinerlei Unterschriften verlangt
    Auch die sind nicht von Nöten…

A und B müssen also weiterzittern, oder zu der Tat stehen und bei der Polizei/Staatsanwaltschaft anfragen. Haben A und B den Verdacht von C „abgezockt“ worden zu sein (200 Euro) könnten sie dies natürlich ihrerseits anzeigen…

Nun alles klar? Ansonsten vielleicht hier mal lesen: http://www.ladendiebstahl.de (nein ist nicht von mir, grade mal geyahoot…)
Gruss corinn