Bei Trainingsmaßnahme AlG II zurückzahlen?

Hallo,

jemand macht mit Einverständnis seines persönlichen Ansprechpartners eine 3monatige Trainingsmaßnahme. Dieser bezieht AlG II.

Muss der AlG II-Bezieher für diese 3 Monate AlG II anteilig zurückzahlen?

Frage, da eine Trainingsmaßnahme ja kein Mini-Job ist!

Der AlG II-Bezieher hat pro Monat 165 € verdient.

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

Hallo Jerry,

der ALG II - Bezieher ist verpflichtet jeder Änderung seiner Einkommesverhältnisse unverzüglich dem Amt, von dem er Leistungen erhält, anzuzeigen.

Die während der Trainingsmaßnahme verdienten 165 € stellen ein Einkommen dar.

Was das Amt daraus errechnet, ist der hier aufgeführten Tabelle zu entnehmen:

http://www.arbeitsmarktreform.de/Arbeitsmarktreform/…

Da ich deinem posting entnehme, dass der ALG II-Bezieher seiner unverzüglichen Meldepflicht nicht nachgekommen ist, kommt er noch gut dabei weg, wenn man ihn nur anteilig zurückzahlen lässt. Sollte er noch weiterhin Leistungen beziehen könnte es auch zu Kürzungen kommen.

Gruß Rotraut