Hallo,
jemand macht mit Einverständnis seines persönlichen Ansprechpartners eine 3monatige Trainingsmaßnahme. Dieser bezieht AlG II.
Muss der AlG II-Bezieher für diese 3 Monate AlG II anteilig zurückzahlen?
Frage, da eine Trainingsmaßnahme ja kein Mini-Job ist!
Der AlG II-Bezieher hat pro Monat 165 € verdient.
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß