Beide stehen im grundbuch , ist eine

… erbengemeinschaft 2 parteien, einer der erben zieht wegen werterhaltung in dieses haus ein , kann die andere seite der erbengemeinschaft ihn rausklagen ?vorbesitzer ,eltern sind beide gestorben . beide sind mit diesem haus im grundbuch eingetragen , bitte hilfe

Hallo (

das ist eine Sache der sog. Erbauseinandersetzung.
Möglichkeit 1: der Erbe, der einzieht zahlt den anderen aus -
wobei es durchaus von Vorteil ist, sich über den Wert gütlich
zu einigen.
Möglichkeit 2: …

möglichkeit3: eine erbauseinandersetzung ist überhaupt nicht gewollt, sondern nur die ordnungsgemäße verwaltung des nachlasses. da die verwaltung den miterben gemeinschaftlich obliegt, sofern sie keine vereinbarung getroffen haben, kann ein miterbe nicht gegen den willen des anderen in das haus ziehen. dies kann natürlich auch gerichtlich durchgesetzt werden.
ein notverwaltungsrecht lässt kaum den einzug begründen, jedenfalls ist die andere partei darlegungs- und beweispflichtig.

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