Beistandschaft Jugendamt, Offenbarungseid, Unterha

Tag!

Folgender Fall:
Kindsvater will keine Regelung für Unterhalt. Arbeitet nicht, studiert nicht (offiziell), bezieht Unterhalt für ihn selbst vom Vater. Hat vor zig Jahren Offenbarungseid geleistet wegen Unterhalt für erstes Kind, Folge: Unterhaltsvorschuss wurde gezahlt.

Fragen:
Wieviel Unterhalt muss der Vater zahlen?
Wozu dient der Offenbarungseid, muss er einen neuen leisten, wenn er durch Beistandschaft / Jugendamt o.a. dazu aufgefordert wird, welche Bezugsquellen muss er auflisten, wird der Vater des Vaters angesprochen? Kommt Großelternunterhalt infrage oder muss der Vater eine Arbeit aufnehmen oder sich als Student einschreiben?
Bei inoffizieller Einigung: Anlehnung an Düsseldorfer Tabelle empfehlenswert für Mutter? Mit Vertrag, der beim Jugendamt überprüft wird?

Danke!
Igelchen

Sinnvollste Lösung: Geh zum Jugendamt und lasse Dich da beraten, die werden drakonisch wirksam, wenn Unterhalt nicht gezahlt wird und übernehmen ggf. bis zur Beitreibung durch den Verpflichteten den Ersatz.

Kostet Dich keinen Cent und die haben sehr weitgehende Rechte!