Beitragserhöhungen nach Ablauf der jährlichen Kündigungsfrist

Hallo,
ist es rechtens, wenn ein Eishockeyverein seinen Mitgliedsbeitrag erst nach Ablauf der jährlichen Kündigungsfrist stark erhöht oder besteht in so einem Fall aus rechtlicher Sicht ein Sonderkündigungsrecht

Grüße Stefan

Hallo,

Kündigungsmöglichkeiten und Fristen stehen mMn in der Satzung des Vereines!

16BIT

Hallo

ist es rechtens, wenn ein Eishockeyverein seinen
Mitgliedsbeitrag erst nach Ablauf der jährlichen
Kündigungsfrist stark erhöht oder besteht in so einem Fall aus
rechtlicher Sicht ein Sonderkündigungsrecht

Da es dafür keine direkte gesetzliche Regelung gibt, kommt es auf den Einzelfall an, ob die Erhöhung eine unangemessene Belastung darstellt. Kurzes googeln zeigt, das Gerichte sogar mal eine Verdoppelung für legitim halten.

Also überlegen, ob der erhöhte Jahresbeitrag einen Anwalt wert ist, sonst hilft wohl nur die normale Kündigung (wenn das genug andere Mitgleider machen…?)

Grüße,
.L

Das kommt darauf an: Im Allgemeinen dürfte das Mitglied darauf verwiesen worden sein, dass der Austritt satzungsgemäß an eine bestimmte Frist gebunden ist, und dass es sich dem durch den Beitritt zum Verein unterworfen hat. Daher ist eine Beitragserhöhung in der Regel kein Grund für einen fristlosen Austritt, nur weil der Termin mit der Mitgliederversammlung des Mehrheitsbeschlusses mit dem der ordentlichen Kündigungsfrist nicht in Einklng zu bringen war.

Im Besonderen kann aber ein Dauerschuldverhältnis n. § 314 (1) BGB dann vor Ablauf der festgesetzten Zeit gelöst werden, wenn ein wichtiger Grund es erfordert. Würde im Einzelfall unter Berücksichtigung der gesamten Umstände ein Verbleib im Verein bis zum Ablauf der satzungsgemäßen Kündigungsfrist eine unerträgliche Belastung bedeuten, die dem Mitglied nicht zugemutet werden kann, könnte man auf eine frsitlose Kündigung erkennen.

Hierbei kenne ich Urteile, die eine Erhöhung von 100% (LG Hamburg) vorausetzen, das LG Aurich schloss sie bei 40% aus. Und dabei macht es durchaus einen Unterschied, ob es einen Schülerbeitrag träfe oder den eines Erwerbstätigen.

G imager