Belästigung oder Stalking?

Hallo,
Folgendes Szenario: Eine männliche Person versucht Kontakt zu einer weiblichen Person herzustellen, indem er steif und fest behauptet, sie zu kennen. Dabei  drängt sich die männliche Person dicht an die weibliche Person heran und berührt diese auch und benutzt das vertrauliche du. Die weibliche Person macht unverkennbar deutlich, das sie die m.P. nicht kennt und wendet sich demonstrativ ab. Die m.P. beginnt darauf hin, die w.P. von hinten anzugrabschen. Die w.P. kann fliehen. 2 Wochen später treffen beide wieder aufeinander. Die m.P. greift wieder von hinten die w.P. an, worauf sich diese umdreht, die Hand abwehrend vorstreckt und laut und deutlich sagt, das er sie in Ruhe lassen soll, sonst würde sie die Pölizei informieren. Darauf rastet die m.P. völlig aus und beschimpft die w.P. mit schmutzigen Schimpfwörten wie „Du alte Schlampe. Die verf… Schlampe. Du Fot…“ Dabei geht er drohend auf die w.P zu und und hebt die Fäuste. Obwohl mehrere Passanten Zeugen waren, liefen diese davon ohne zu helfen. Die w.P. kennt die m.P. nicht und ist nun aber so verängstigt, das sie sich nicht mehr alleine raus traut.
Kann hier jemand einen Rat geben? Vielen Dank!
LG Xantus

Nun, Stalking trifft nicht zu, dazu fehlt die Beständigkeit. Anzeige wegen Beleidigung, Bedrohung erstatten.

einfach anzeigen, da kommt schon einiges zusammen.

Hi,

die weibliche Person sollte sich eine Dose Pfefferspray zulegen. Wenn der Typ das nächste mal „drohend auf die w.P zu und und hebt die Fäuste.“, dann einen Stoss ins Gesicht. Wäre Notwehr nach http://dejure.org/gesetze/StGB/32.html (aber auch nur dann wenn sie angegriffen wird. Nicht wenn sie ihn einfach nur auf der Strasse sieht, das wäre gefährliche KV!). Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Pfefferspray#Deutschland

Beim Kauf nach einem Trainingsspray (ohne Wirkstoff) fragen damit man die Anwendung vorher über kann.

Gruss
K

dir ist schon klar, das man das vorliegen einer notwehrlage auch danach beweisen können muss?

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Ja klar. Aber soll die Person in dieser Situation auf einen Selbstschutz verzichten weil sie im Fall der Fälle keine Zeugen hat die eine Notwehr bezeugen können? Soll sie sich also dem Typen einfach ausliefern oder soll sie sich wehren? Sollte jemand der sich wehren könnte in einer dunklen Gasse zum Schläger sagen „OK, komm…ich halte still und Du prügelst auf mich ein, denn wenn ich Dir eine reinhaue kann ich nicht beweisen dass es Notwehr war“?

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Ich bedanke mich ganz herzlich für die Infos. Das Problem bei einer Anzeige wäre aber, das die w.P. den Typen nicht kennt, weder Name noch Anschrift oder so. Sie könnte nur eine Beschreibung liefern und noch in welche Richtung er weggeht. Reicht das aus?
LG und danke noch mal,Xantus

Klar reicht das. Die Person geht zur nächsten Polizeidienststelle und schildert ihren Fall. Dann werden die Beamten alles Nötige unternehmen und erklären wie es weitergeht.

das sagt niemand, es wird nur gesagt, das man darauf achten soll, das es danach nicht zu einem bummerang wird.

übringes gibt es gewisse sicherheitsmassnahmen, die auch sinnig sind, wie nie allein abends unterwegs sein, dunkle gassen meiden oder einfach das geld für ein taxi ausgeben. sicher muss man es nicht machen, aber selbst als man zahl ich lieber nachts einen 10er für ein taxi als das ich durch eine gegend laufe, bei der ich mich unwohl fühle.