Beleidigung, Bedrohung

Hallo,
Danke für eure Antworten!
Wie sieht es denn mit der erwähnten (scherzhaft gemeinten)
Zeile „Entzug der Lebensberechtigung…“ in dem angenommenen
Brief aus? Daraus wird Bedrohung abgeleitet. (War im
Ausgangsposting wohl nicht deutlich hervorgehoben, sorry.)
(Nebenbei mal angenommen, beide Beteiligten sind
Zivilpersonen, also keine Repräsentanden des Staates.) Das
ändert die Lage ein wenig…? Oder viel???
Was meint ihr dazu?

Ganz kurz: Beleidigungen im Privatbereich bleiben meist
folgenlos, da das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung
nicht gegeben ist.

da aber zur Verfahrenseinstellung gem. $ 153 StPO auch die
geringe Schuld des Täters Voraussetzung ist, ist das in diesem
Fall mal nicht ganz so einfach. Wer sich ein Zettelchen nimmt,
dieses mit netten Beleidigungen füllt und dann dem Empfänger
zukommen läßt, ist anders zu beurteilen, als jemand, der dem
Saufkumpan, der dem Köbes das letzte Bier vom Tablett
stibitzt, ein fröhliches „Du dumme Sau“ zuruft.

Bei einer mündl. Beleidigung wie bei der hier beschriebene
Situation unter Saufkumpanen gibt es vermutlich viele Zeigen.
So dass - wenn es zu einem Prozeß kommt - der Sachverhalt bzw.
die Beweislage doch eindeutig sein müsste. Oder wie ist es zum
Vergleich (bei „Bedrohung“), wenn der eine zu seinen
Saufkumpanen sagen würde: „Gib mir das Bier, oder ich schaller
dir eine“
Wenn jemand eine andere Person aber schriftlich (mittels
dieses Zettelchens) beleidigt und kein Name oder Absender
draufsteht, wie ist dann die Situation? Woher bzw. wie kann
der Beleidigte es wissen (oder beweisen), von wem der Zettel
stammt? Ich meine, dann ist der Beweis doch gar nicht so klar,
wer das gewesen sein könnte…? Oder der Beweis ist vielleicht
gar nicht zu führen??? Wie reagiert ein Staatsabwalt bzw ein
Gericht dann?
Oder würden Indizien reichen? Z.B. dass zwei Personen mal
Streit hatten. Was würde da ausreichen?
Vielleicht wisst ihr hierzu ja auch etwas…
Oder stehe gerade total auf dem Schlauch und betrachte das
(als nicht-Jurist) von der vollkommen falschen Seite…?

Was würdet ihr dem Betroffenen X raten zu tun? Auch in Bezug
Auf Aussagen gegenüber der Polizei (Vorladung).

Danke nochmals!
Viele Grüße,
John

Hallo,
Danke für eure Antworten!
Wie sieht es denn mit der erwähnten (scherzhaft gemeinten)
Zeile „Entzug der Lebensberechtigung…“ in dem angenommenen
Brief aus? Daraus wird Bedrohung abgeleitet.

§ 241 StGB, der die Bedrohung unter Strafe stellt, behandelt alle Menschen gleich…„Entzug der Lebensberechtigung“ sagst Du? Also wenn ich mir das so ansehe, würde ich meinen, dass das nicht als BEdrohung aufzufassen ist. Beddrohen meint, jemandem eine künftige Tat in Aussicht zu stellen, die einen Verbrechenstatbestand erfüllt. Klassisches Beispiel „Ich werde Dich umbringen!“ - „Entzug der Lebensberechtigung“ klingt eher wie „Ich wünsche mir, dass Du tot umfällst“ - das ist ein himmelweiter unterschied und so nicht von § 241 StGB erfasst, weil das eine bloße „Verwünschung“ ist.

Hallo
und danke für die Antwort.
Genau dieser §241 StGB steht aber auch auf der Vorladung.

Gibt es eigentlich Fingerabdrücke auf Papier? (Die Oberfläche ist ja nicht so glatt bzw eben wie bespielsweise Glas.)
Oder was unternimmt die Polizei dann?

Viele Grüße,
John

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]