Beleidigung! Wann/wie wird's teuer

Hallo,

ich möchte ein paar Situationen stellen, auch wenn diese Fragen sich dumm anhören würde mich mal interessieren OB dies Konsequenzen haben würde:

  1. Jemand erzählt z.B. in der Öffentlichkeit von der Verurteilung einer Person, bzw. sagt zu dieser Person das er mit Vorbestraften nichts zu tun haben will (Person wurde tatsächlich verurteilt)

ist dies Rufmord, ist dies Beledigung

  1. Eine Person A erzählt Person B das Person C seiner Meinung nach ein Idiot ist, nun nennt Person B aufgrund der Aussage Persons A Person C einen Idiot, mit der Beiwort „Person’sA kleiner Idiot“

(ich hoffe das ich alles so richtig schreibe, klingt dumm ist aber ähnlich passiert)

  1. Der Cheff von Person K bezeichnet gegenüber Person Z das er mit K eine Beziehung habe, Person K bezeichnet in der Öffentlichkeit nun Person Z als „Sexualpartner von dem Cheff“ …

Danke für die Infos1

cU

Daniel

Hi,

  1. Jemand erzählt z.B. in der Öffentlichkeit von der
    Verurteilung einer Person, bzw. sagt zu dieser Person das er
    mit Vorbestraften nichts zu tun haben will (Person wurde
    tatsächlich verurteilt)

ist dies Rufmord, ist dies Beledigung

weder noch, das ist nicht strafbar sondern schlimmstenfalls moralisch zweifelhaft.

  1. Eine Person A erzählt Person B das Person C seiner Meinung
    nach ein Idiot ist, nun nennt Person B aufgrund der Aussage
    Persons A Person C einen Idiot, mit der Beiwort „Person’sA
    kleiner Idiot“

(ich hoffe das ich alles so richtig schreibe, klingt dumm ist
aber ähnlich passiert)

Da die Aussage dazu dient, C herabzuwürdigen, ist das schon eine Beleidigung.

  1. Der Cheff von Person K bezeichnet gegenüber Person Z das er
    mit K eine Beziehung habe, Person K bezeichnet in der
    Öffentlichkeit nun Person Z als „Sexualpartner von dem Cheff“

M.E. grenzwertig. Wenn die Aussage wahr ist, könnte man sie noch durchgehen lassen. Wenn die Aussage nicht wahr ist, ist es eine üble Nachrede (186 StGB).

Gruß,
Christian

Hallo Daniel,

das ist ein „zweischneidiges“ Schwert…
zum einen ist da immer der "Beweisnotstand-----
zum anderen natürlich der Fakt,das bestmmte Äußerungen natürlich
auf ihren „Urheber“ zurückverfolgt werden können…

mfg

Frank

  1. Jemand erzählt z.B. in der Öffentlichkeit von der
    Verurteilung einer Person, bzw. sagt zu dieser Person das er
    mit Vorbestraften nichts zu tun haben will (Person wurde
    tatsächlich verurteilt)

Üble Nachrede, ggf. Beleidigung. Es gibt keinen

vernünftigen Grund, diese wahren Tatsachen
in der Öffentlichkeit preis zu geben.

  1. Eine Person A erzählt Person B das Person C seiner Meinung
    nach ein Idiot ist, nun nennt Person B aufgrund der Aussage
    Persons A Person C einen Idiot, mit der Beiwort „Person’sA
    kleiner Idiot“

Meiner Meinung nach bist Du ein Idiot, weil Du Du hier
saublöde Überlegungen in das Netz stellst. Meine
Meinung ist damit keine Beleidigung.

  1. Der Cheff von Person x bezeichnet gegenüber Person x das er
    mit x eine Beziehung habe, Person bezeichnet in der
    Öffentlichkeit nun Person Z als „Sexualpartner von dem Cheff“

Hier ist die Krux darin, dass der Eine was „intrern“ verrät,

der Andere „in der Öffentlichkeit“. Die erste Info kann vom
Chef als Hinweis gedacht sein, um nicht in ein Fettnäpfchen
zu treten. Stell Dir vor, Du wärst mit der Frau zusammen und
ich würd Dir sagen, „die Alte würd ich auch gern mal flach
legen“. Es wäre also mindestens dicke Luft zwischen uns. Mit
der Info vom Chef haltich besser meine Klappe. Eine Info i. d.
Öffentlichkeit, wer was mit wem hat ist nicht angebracht.
Das geht niemand was an. Ausser : Mensch haste schon gehört,
der Dietmar ist mit der Karin zusammen, die sind ja so
glücklich…Frage ist, was will der Erzähler
erreichen.
Mensch, Mensch, Mensch, wenn die Frau vom Dietmar wüsste, dass
der sich mit der Karin abgibt, die doch ne „neonrote
Vergangenheit“ hat - wäre üble Nachrede, unter Umständen.

cU

Daniel